Andreas Hofer in den Pfarrmatriken


Von Karl Gögele.

Da gerade unsere Tage eine große Ähnlichkeit mit den Tagen Andreas Hofers haben und unserem Vaterlande ein ähnliches Schicksal beschieden ist, wie zu seiner Zeit, so lebt auch die Erinnerung an diesen großen Tiroler im Geiste aller jener mächtig auf, die gleichen Herzens und gleichen Sinnes mit ihm sind. Sein Geist schwebt wie ein tröstender Engel durch die Täler des zerrissenen Vaterlandes. Die Erinnerung an ihn stärkt den Verzagten und erfüllt den Mutlosen mit neuer Zuversicht. Sein Bild mahnt zum unentwegten Ausharren in allem, was zu einem echten und rechten Tiroler gehört, in der Treue zum Glauben und zur Heimat mit ihren Sitten und ihrer Sprache. Der schlichte Wirt am Sand ist zum Sinnbild des wahren Tirolertums in der ganzen Welt geworden. Es dürfte darum gar mancher Wert darauf legen, zu erfahren, was die amtlichen Matrikenbücher der Geburts- und Heimatgemeinde Hofers über diesen berühmten Mann berichten.

Im Taufbuche der Pfarre St. Leonhard in Passeier, Tom. III, pag. 13, findet sich an letzter Stelle die Taufe Andreas Hofers eingetragen. Es heißt dort:

Die 22. „(Novembris 1767)
Andreas Nicolaus fil legl honest conjugl Josephi Hofer Würth auf dem Sandt et
Maria Aignetlerin Baptus est â U. D. Andrea Krafft capl (coopt.?) sub patrino
Joanne Pichler Juvene auf der Möhrr zu Täll.

Eingetragen wurde diese Taufmatrik nicht vom Kooperator Andreas Krafft, sondern, nach der Handschrift zu schließen, vom Pfarrer Johann Baptist Sibenfercher O. T.

Am Rande des Blattes ist noch mit Bleistift der Vermerk geschrieben: o. 21. Juli 1789. Damit ist der letzte Teil des dickleibigen Bandes gemeint, nämlich das Ehebuch. Dort ist zu lesen:

Andre
et
Anna
den 21 t July (1789)
Hofer Jungesöll Wirth an Sandt 23 Jahr alt ein Sohn des Joseph und
Maria Aignetlerin
Ladurnerin 21 Jahr alt ein Tochter des Peter Lädurner und Maria Tschöllin
in Ällgund seind gethraut worden von mir ut supra (Mathias Ohrwalder
Pfarrer) Zeugen Mathias Lädurner und Johann Tschöll gärber.

Schließlich findet man auch den Tod Andreas Hofers in den Matriken vermerkt, obschon derselbe fern der Heimat verschied.

Im Sterbebuch der Pfarre, Tom. IV, pag. 14, zu unterst der Seite steht:

(Name) Andreas Hofer gewester . . . . . . . . . . . . (Stand Religion) Wirth
(Land Ort Nr.) am St. Grab auf dem Sandt Nr. 434 (ledig oder verheurathet)
verheurathet (Krankheit) zu Mantua . . . . . . . . . . erschossen
(Arzt Hebamme) —
(Jahr Monat Stund Tag des Hinscheidens) den 9. Merz 1810
(Tag u. Ort der Beerdigung) — (Alter) 44 Jahr (Pfarrer od. dessen Stellvertreter) —.

Die mit Pünktlein bezeichneten Stellen sind von einer späteren Hand bis zur Unleserlichkeit durchstrichen und noch dazu ausgekratzt worden. Möglich, dass der Staatspfarrer von Ambach, der die Einschreibung machte, dabei Ausdrücke gebrauchte, die das vaterländische Gefühl eines späteren Matrikenführers verletzten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Durchstrichene und Ausgekratzte nach dem Wörtchen „gewester" „Anführer der Insurgenten" hieß. Wenigstens das Wort „Anführer" und die Buchstaben „. . . . . enten" lassen sich mit einiger Wahrscheinlichkeit entziffern.

Das Wörtchen vor „erschossen" wurde derart mit dem Messer abgeschabt, dass ein Loch im Papier entstand. Der Raum, den das ausgetilgte Wort einnahm, würde sich ungefähr mit dem Worte „standrechtlich" decken.

Was bei dieser Einschreibung gleich auffällt, ist der falsche Todestag. Andreas Hofer starb am 20. Februar, während der Matrikenführer den 9. März einschrieb. Da die Einschreibung zwischen dem 12. und 18. April gemacht wurde, dürfte der Irrtum auf einen unverlässlichen und falschen Bericht zurückzuführen sein. Dass diese Angaben sich auf keinen amtlichen Bericht stützen, erhellt schon daraus, dass von der Beerdigung und vom Priester, der Zeuge des Todes war, keine Erwähnung geschieht und auch bei Angabe der Lebensjahre nicht das Taufbuch zu Rate gezogen wurde, was bei Eintragung der anderen Todesfälle gewissenhaft geschah.



Quelle: Karl Gögele, Andreas Hofer in den Pfarrmatriken, in: Der Schlern, Der Schlern, Südtiroler Halbmonatsschrift für Heimatkunde und Heimatpflege, 1. Jahrgang, 1. Dezember 1920, 23. Heft, S. 364 - 365.

Rechtschreibung behutsam angepasst.
© digitale Version www.SAGEN.at, Wolfgang Morscher 2008.