Danksagungs-Verordnung


25. August 1809. Danksagungs-Verordnung

Andreas Hofer 25. August 1809. Danksagungs-Verordnung

Nachdem uns Gott der Allmächtige durch die Vorbitte seiner gött-
lichen Mutter abermal von dem alles verheerenden Feinde wunderbar-
licher Weise errettet und uns seine Hilfe augenscheinlich gezeigt hat,
so gebühret es auch und ist unsere größte Schuldigkeit, daß man ihm
allgemeinen Dank abstatte. Es wird dahero zur schuldigen Danksa-
gung (theils für die vergangenen glücklichen Ereignisse, als auch für
die Zukunft Glück für unsere Waffen zu erbitten) verordnet: daß am
Sonntag als am 3ten September in jeder Seelsorgs-Kirche ein zehn
stündiges Gebeth vor ausgesetzten allerhöchsten Gut, dann Hochamt
und darunter eine den gegenwärtigen Zeitumständen anpassende Kan-
zelrede und feyerliches Te Deum abgehalten werde.

Übrigens wird befohlen, alle Gottesdienste wie vorhin (als wir
noch Österreichisch waren) zu halten, und das Volk zur Andacht
bestmöglichst aufzumuntern.

Innsbruck den 25. August 1809.

Von der k.k. Obercommandantschaft in Tyrol.

Andreas Hofer,
Ober-Commandant in Tyrol.



Quelle: Wolfgang Pfaundler, Werner Köfler, Der Tiroler Freiheitskampf unter Andreas Hofer, Zeitgenössische Bilder, Augenzeugenberichte und Dokumente, Innsbruck 1984, S. 197.

Rechtschreibung behutsam angepasst.
© digitale Version www.SAGEN.at, Wolfgang Morscher 2009.