Kriegsschäden eines Kufsteiner Chirurgen anno 1809


von Georg Mutschlechner

Der Chirurg Anton Doeger in Kufstein hatte damals seinen gesamten Besitz verloren.

Der königliche Generalkommissär des Innkreises schrieb am 3. Mai 1811 an die Königliche Finanzdirektion dieses Kreises: „Der vormalige Chirurg zu Kufstein Anton Doeger, durch eine Reihe von Unglücksfällen und durch die edelmütigsten Aufopferungen an den Rand des Verderbens gebracht, hat bei Seiner königlichen Majestät um eine geringe Anstellung gebeten. Dieses Gesuch kam mit dem Auftrag hiehier, auf den Bittsteller bei minderen Officianten-Stellen Rücksicht zu nehmen. Die Akten und der Bericht des königlichen Landgerichtes stellen ihn als einen Mann dar, welcher der Unterstützung auf alle Art würdig ist. Da sich aber in diesem Augenblick keine Gelegenheit darbietet, den Anton Doeger zu einem ihm angemessenen Platz in Vorschlag zu bringen, so glaube ich, eine königliche Finanz-Direktion in Kenntnis setzen zu dürfen und mich zu erkundigen, ob nicht etwa der königlichen Finanz-Direktion es möglich sei, denselben auf geeignete Art unterzubringen."

Am 8. Mai 1811 wurde dem Königlichen Generalkreiskommissariat mitgeteilt, dass gegenwärtig im Innkreis keine Bureau-Dienststelle offen sei und dass nach Anstellung der tauglichen Ansuchen auch auf den Doeger seinerzeit Bedacht genommen werde.

Am 27. Juni 1811 teilte das Ministerium der Finanzen in München der Finanzdirektion des Innkreises mit, dass dem Chirurgen Doeger zur Belohnung seiner geleisteten Dienste und zur Unterstützung in seiner dermalig bedauernswürdigen Lage 150 Gulden bewilligt und auf die königliche Central-Staatskasse zur Zahlung angewiesen wurden. Da aber der König noch weiter geneigt ist, denselben noch weiter zu berücksichtigen, so hat die königliche Finanzdirektion über dessen eigentliche Verhältnisse ausführlich Bericht zu erstatten.

Die Finanzdirektion wandte sich daraufhin am 6. Juli 1811 an das dafür zuständige Landgericht Kufstein: „Der König hat dem Chirurgen Franz Anton Doeger zu Kufstein hinsichtlich seiner bedauernswürdigen Lage und zur Belohnung seiner geleisteten Dienste 150 Gulden zur einstweiligen Unterstützung bei der königlichen Centralstaatskasse angewiesen und sind allerhöchst geneigt, denselben noch weiter zu berücksichtigen. Dem Landgericht Kufstein geht der Auftrag zu, über die eigentlichen Verhältnisse des Chirurgen Doeger sowie über den Grad des Verlustes, welchen derselbe 1809 während derTyroler Insurektion durch Einäscherung seiner zwei Häuser mit allen Mobilien erlitten haben soll, binnen 14 Tagen den ausführlichen Bericht anher zu erstatten."

Die Finanzdirektion schrieb am 23. Juli nochmals dem Landgericht in Kufstein: „Der Chirurg Anton Doeger in Kufstein hat hinsichtlich seiner durch Insurgenten erlittenen großen Beschädigung und erfolgten Erarmung um einen monatlichen Gehalt bis zu einer wirklichen Anstellung gebeten. Um das Gutachten hierüber abgeben zu können, wird dem königlichen Landgericht Kufstein aufgetragen, den abgeforderten Bericht binnen acht Tagen zu erstatten."

Bereits am 1. August 1811 konnte die Finanzdirektion dem König melden: „Nach diesem landgerichtlichen Bericht ist es ganz wahr, dass, während der Chirurg Doeger in der Festung Kufstein den kranken königlich bayerischen Kriegern mit eigener Aufopferung seiner Gesundheit und seines Vermögens die ärztliche Hilfe ununterbrochen leistete, dessen Haus mit allen Mobilien von den Insurgenten eingeäschert worden ist. Der dem Chirurgen Doeger zugegangene Brandschaden des Hauses wird von dem Landgericht Kufstein auf 1672 Gulden angegeben, weil dasselbe den Wert aller eingebüßten Mobilien nicht in Schätzung bringen konnte. Die traurigen Verhältnisse dieses Chirurgen Doeger, der im allerhöchsten Dienste sein Vermögen verloren und sich mit aller Anstrengung allein der rühmlichen ärztlichen Pflege der kranken Krieger gewidmet hat, verdienen um so mehr alle Rücksicht, weil er sich von Kufstein mit Rücklassung seines Weibes aus Armut und Mangel an allem Verdienst entfernen musste, um sich anderwärts in Euer Königlichen Majestät Staaten einen Unterhalt zu verschaffen. In diesen Rücksichten hängt es also lediglich von der allerhöchsten Gnade ab, ob und welche monatliche Unterstützung Euer Königliche Majestät dem Chirurgen Anton Doeger bis zu einer geeigneten Anstellung allergnädigst wollen zufließen lassen."

Die Erledigung des Falles ist aus den in Innsbruck befindlichen Akten nicht ersichtlich.

Quelle:
Tiroler Landesarchiv, Bestand Bayerisches Archiv, Abteilung E, Faszikel 295



Quelle: Georg Mutschlechner, Kriegsschäden eines Kufsteiner Chirurgen anno 1809, in: Tiroler Heimatblätter, 68. Jahrgang, 1993, Heft 2, S. 62 - 63.

Rechtschreibung behutsam angepasst.
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