641 - Einsetzung einer Administration


Diese Vorliebe für repräsentative Formen kommt wieder zum Ausdruck im Organisationspatent vom 29. September, welches der Ausgestaltung der obersten Zentralbehörde galt. Die Häufung der Geschäfte und „weil bei der gegenwärtigen Lage der Dinge das Volk an der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten den größten Anteil zu nehmen hat", nicht zum wenigsten die Absicht „die bisher noch immer stockende öffentliche Verwaltung in Gang zu bringen," 1) bewog zur genaueren Normierung für den Geschäftsgang bei der Generaladministration. Ihr Präsident war Freiherr von Reinhart, dem sechs Referenten, je einer für Justiz, Finanzen und das Bildungswesen, für alle anderen politischen Gegenstände je einer für jeden der drei Kreise unterstanden. 2) Zur Beschlussfassung traten sie zusammen mit ebensoviel Votanten, je zwei vom Inn-, Eisack- und Etschkreise. Diese stellten dar die „Nationalrepräsentation". Ihre Ernennung blieb dem Oberkommandanten vorbehalten, den das Patent darüber also sprechen lässt: „Ich werde dabei vorgehen mit aller Gewissenhaftigkeit und nach bestem Ermessen, so dass nach allen darüber eingeholten Erkundigungen solche Männer von mir gewählt werden, welchen nur das Beste des Landes am Herzen liegt. Ich setze voraus, dass damit den Wünschen der Nation, deren volles Vertrauen ich mir durch mein leidenschaftsloses Benehmen verdient zu haben glaube, entsprochen werde, und zwar um so mehr, als bei den langwierigen Förmlichkeiten einer vorzunehmenden Wahl das allgemeine Beste schon durch die Länge der Zeit, bis eine förmlich gewählte Volksrepräsentation in Tätigkeit gesetzt werden könnte, auffallend gefährdet wäre. Ich erwarte von jenen, welche als Repräsentanten ernannt werden, dass sie ohne Weigerung diesem Rufe folgen, da es sich um das Wohl des Vaterlandes handelt." Hofer behielt sich nur die Leitung der Landesverteidigung vor und das Recht „allen Sitzungen durch einen oder mehrere Kommissäre beizuwohnen und von deren Beschlüssen Notiz zu nehmen". 3)

1) Dieses letztere Motiv wird natürlich im Patente nicht genannt, aber Giovanelli nennt es in seiner Rechtfertigungschrift an Dipauli, 12. März 1810. A. G.
2) Für Justiz Jos. v. Peer, Finanzen Jos. Rapp, Bildung Vinz. v. Anderlan, für den Innkreis Gubernialsekretär Peter v. Gassler, Eisackkreis Ant v. Daubrawik, Etschkreis Jos. v. Trentinaglia. Peer und Rapp waren neu, die andern vier hatten die bisherige Generaladministration gebildet, deren Beratungen Abt Egle, Stadler, Karl v. Lichtenthurn, Jos. Riss und Jos. v. Stolz beigezogen waren, aber nicht als „Votanten" sondern nur als „Auskultanten". Auch diese Befugnis erlosch mit dem 29. Sept. Dies ist berichtigend zu bemerken gegen Egger III, 694, der da einer irreführenden Angabe bei Rapp, 587, folgte.
3) Bis zum 19. Sept., versichert Purtscher, hat das Oberkommando auch die politische Landesadministration besorgt. „Dieser Dienst war schwerer als die Stellung vor dem Feinde." A. W.



Quelle: Josef Hirn, Tirols Erhebung im Jahre 1809, Innsbruck 1909, S. 641

Rechtschreibung behutsam angepasst.
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