Hoheits- und Marksteine
Nach Mitteilungen von Pfarrer Dr. Johner, Reinstetten, 1921.


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Um den äußeren Umfang eines Gebiets auszudrücken und es gegen anstoßende Gerichts- oder Grundherrschaften abzugrenzen, wurden Hoheitssteine, auch Gerichts- oder Bannsteine genannt, aufgestellt. Solche Steine waren in der Regel mit Wappen geschmückt. Das Wort Mark hat entsprechend seinem doppelten Geschlecht auch eine doppelte Bedeutung. Das Mark ist eine Grenzbezeichnung, Stein oder Baum usw. Die Mark bedeutet das abgegrenzte Gebiet selbst, die Markung.

Als die Alamannen-Schwaben von den Gegenden, die wir heute bewohnen, Besitz ergriffen, schieden sie das einer Sippe zugeteilte Land von dem der benachbarten Sippen durch eine Grenzlinie. Man nannte das einer Sippe gehörige Gebiet: Geschlechtsmark. Umfaßte eine Sippe mehrere Dörfer, so wurde der Grundbesitz jedes einzelnen Dorfes von dem der übrigen Dörfer getrennt, und es entstand die Dorfmark. Innerhalb der Dorfmark wurde wieder die Allmende (Gemeinmark) von dem Privatbesitz (Hofmark) gesondert und die eigenen Güter in Parzellen abgeteilt. Zu Grenzbestimmungen wurden Markbäume, Markhügel und Marksteine verwendet. In Bäume und Steine wurden häufig eiserne Nägel getrieben. So stand i. J. 1732 in Kronwinkel bei Tannheim ein großer Nagelstein, der nicht bloß als Mark- sondern auch als Jurisdiktions (Gerichtsbarkeits-) und als Triebstein zur Bestimmung der Wcidegrenze diente, d. h. bis zu diesem Stein durften die Weidetiere eines Dorfes getrieben werden. Das war von Bedeutung, weil die Weiden zu jenen Zeiten, da es Sommers keine Stallfütterung gab, etwas außerordentlich Wichtiges war, u. sie paßten einander scharf auf. Als Gerichtsstein dann brachte dieser Grenzstein zum Ausdruck, daß rechtliche Verhältnisse innerhalb dieser Grenze von der über dem Dorf stehenden Herrschaft geordnet, Vergehen, die innerhalb derselben vorkamen, von ihr geahndet wurden. Auch der Aberglaube hat sich der Grenzsteine bemächtigt. Durch Einschlagen einer bestimmten Zahl von Nägeln hoffte man Krankheiten zu heilen oder auf andere zu übertragen, einen feindlichen Zauber unwirksam zu machen, einen Geist zu bannen, einen Dieb zu ermitteln.

In Bäumen und Steinen wurde durch Einschnitte oder Rillen die Richtung des Grenzlaufs angegeben. Solche Einschnitte hieß man Lâchen u. Lexinnen, die Rillen aber G(e)rinnen oder Scheidkerfe.

Ammern bei Tübingen gehörte früher zum reichs-unmittelbaren Kloster Obermarchtal. Darum stößt man z. T. heute noch an der Grenze seines Gebiets auf mehrere Hoheitssteine mit Wappen. Außer dem Marchtaler Schlüssel und Schwert erscheint der Bebenhausische Prälatenstab für Unterjesingen, die Tübinger Fahne für Schwärzloch und das österreichische (Oberhohenbergsche) Wappen für Hirschau und Wurmlingen. Natürlich waren wie heutzutage auch die Anfangsbuchstaben der Ortsnamen in die Steine eingehauen z. B. A. H. J. T. W. Mitunter trugen die Steine auch Jahreszahlen. Die einzelnen Scheidsteine, wie sie auch genannt werden, waren wieder mit besonderen Kennzeichen versehen, die verschiedene Formen aufweisen wie u. a. Der Gestalt nach waren die Steine in der Regel viereckig, bald groß, bald klein. Sie kamen auf Zeugen zu liegen. Unter Zeugen verstand man Kieselsteinchen, Glassplitter, Kohlen oder eigens hiefür gebrannte kleine runde Ziegelscheiben.

Über die „versteinte“ Markung führte man ein Steinbuch. Ein altes Steinbuch wird in den Marchtaler Akten für Ammern 1738 erwähnt. Es zählte auf der Markung insgesamt 108 Steine auf!

Zeitweise, manchmal alljährlich wurde die Markung von vereidigten Untergängern der betreffenden Gemeinden und von Vertretern der beteiligten Herrschaften umgangen oder umritten. Die Flurumgänge spielten sich oft in feierlicher Form unter Mitnahme weltlicher oder kirchlicher Symbole mit Musik und Trommelklang ab und fanden ihren Abschluß in einem fröhlichen Gelage. An der Hand des Steinbuchs wurden etwaige Fehler in der Vermarkung festgestellt und ihre Berichtigung entweder sofort vorgenommen oder in die Wege geleitet. Auf unbefugtes und eigennütziges Vorrücken der Marksteine waren empfindliche Strafen gesetzt. Der Volksglaube ließ die Steinfrevler noch nach ihrem Tode als Geister umgehen. In dem Ammern'schen Markungsbeschrieb vom Jahre 1671 wird genau angegeben, wo sich die einzelnen Marksteine befinden, in welcher Richtung und Entfernung von einander sie angebracht und mit welchen Zeichen die Steine jeweils versehen sind. Je nachdem die Sachlage mit diesen Aufschrieben stimmte oder nicht, wurden die Scheidsteine beim Flurzug anerkannt oder verworfen, z.B. ein Stein, der im Sumpf versunken war, wurde 1671 wieder gehoben, ein Bannstein, den das Wasser umgerissen hatte, neu aufgerichtet, 1713 wurden 2 frische Steine gesetzt, 1738 wieder ein versunkner Stein heraufgeschafft und der nachgesetzte Stein eingezogen. Ein durch das Ackern umgeführter Stein fand 1749 eine vorläufige Aufstellung, bis die Sache besser untersucht sei. Das waren hochwichtige Dinge, die man genau buchte, und wobei sie einander scharf auf die Finger sahen. Mit einigem Schmunzeln lesen wir folgende Geschichte. Ein oberhalb der Klinge stehender Stein wurde 1769 auf Ansuchen des Schultheißen von Hirschau von den beiderseitigen Untergängern ausgehoben und untersucht und da keine Zeugen dabei gefunden wurden, einträchtig verworfen. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die übrigen Steine auf der Höhe besichtigt und dabei die Entdeckung gemacht, daß die Hirschauer beim letzten Holzfällen den kleinen Stein Nr. 106 merklich „überhauen“ haben. Die Hirschauer entschuldigten sich, als man ihnen das vorhielt, damit, sie hätten von diesem Steinlein nichts gewußt und das Überhauen sei nicht absichtlich geschehen. Sie verlangten aber, daß man auch dieses Steinlein aushebe und untersuche, damit man sehe, ob es eine „wahre Markung“ wäre, was auch geschehen ist. Da man auch bei diesem kleinen Stein keine Zeugen fand, obwohl das in dem beiderseitigen Markungsbeschrieb ausdrücklich bemerkt war, weigerten sich die Hirschauer Untergänger, ihn wieder einzusetzen, indem sie erklärten, sie seien nicht befugt, ohne bessere und fernere Untersuchung die angesonnene Einsetzung des Steines vorzunehmen. Und so ging man auseinander und setzte die Sache vorerst aus. Die Hirschauer aber rieben sich vergnügt die Hände. Wenn schon - denn schon!

Die feierlichen Markungsumgänge, die zu den bedeutsamsten Erscheinungen im Dorfleben gehörten, wurden um 1600 alljährlich, später nach längeren Zeitabschnitten vorgenommen. Die Alten mußten da gewissermaßen die Zeugenschaft der Vergangenheit mitbringen, die Jungen füllten die Begebnisse für später in sich aufnehmen. Um die Vorgänge des Steinsetzens möglichst eindrucksvoll zu gestalten, gab man den jungen Teilnehmern eine tüchtige Ohrfeige, oder wurde ein Mädchen auf den Stein gesetzt und gepufft oder gehäubelt, wie man auch sagt, und man sang, indem man um sie tanzte:

I häubel di, i häubel di, der Stei' steht in der Erde,
Und wer no net gehäubelt ist, muß heut no g'häubelt werde.

Sehr anschaulich spiegelt sich die Bedeutung der Marksteine und die Feier des Flurzugs wider in einem in der Deutschen Landbuchhandlung, Berlin 1910 als 8. Heft der Dorfbühne erschienenen und von Hugo Greiner verfaßten dreiaktigen historischen Schauspiel, das den Titel führt: „Friede ernährt, Unfriede verzehrt.“ Die Gemeinde E erhält ihren Untergang, der bei einem Stein von 1650 endigt. Hier bekommt ein Knabe durch einen Schlag auf die Wange seinen Denkzettel mit den Worten: „Merk, wo der Stein steht, merk, wo die Grenz geht: daß ich hiefür dein Gedächtnis stärk', nimm von meiner Hand diesen Merk“. Ins Dorf zurückgekehrt, werden die Teilnehmer an der Feier mit Trunk und Bretzeln bewirtet und freuen sich an Spiel und Tanz. Um die fetten Weiden der Markung E in ihren Besitz zu bringen, legen einige Männer der Nachbargemeinde D den ihnen im Wege stehenden Grenzstein kurzer Hand um und treiben ihr Vieh in die fremde Flur. Aber die von E, noch rechtzeitig auf den Anschlag aufmerksam gemacht, eilen zur Stelle, und es kommt zum Kampfe, bei dem die von D den kürzeren ziehen. Jahrelange Feindschaft ist die Folge dieses Vorfalles, bis es endlich durch das Entgegenkommen der Gemeinde E gelingt, den Frieden wiederherzustellen. Der Vorgang ist lebendig und auch mit Humor geschildert. Der ausgehobene Stein wird feierlich an seinen alten Platz gesetzt und dann ein Versöhnungsfest gefeiert. Die Aufführung dieses Stückes ist für ländliche Kreise sehr zu empfehlen. An Pfingsten 1914 wurde damit auf der Freilichtbühne zu Sommershausen bei Reinstetten ein gelungener Versuch gemacht, der Tausende von Menschen anzog und hochbefriedigte.

Grenzsteine, Hoheissteine, Marksteine
Alte Zeichen an Grenzsteinen

Anmerkung: Unter den alten Grenzsteinen hat es wahrhaftige Schmuckstücke und Kunststücke mit den allerinteressantesten Zeichen, die die Steine seltsam beleben.

In unserer Abbildung sind es Zeichen an den Grenzen der verschiedensten Gemeinden. z. B. 1. Pflugeisen für Derendingen oa. Tübingen, 2. Pflugmesser für Hildrizhausen im Schönbuch, 3. Schnecke für Lienzingen oa. Maulbronn (man heißt die Lienzinger ja auch Schnecken), 4. Hafte für Aufringen oa. Herrenberg. 5. Zeichen für Wankheim. 6. Ilge (Lilie) für Kuppingen. 7. Gansfuß für Gültstein oa., Herrenberg. 8. Zeichen für Gomaringen. 9. Das Hirschhorn in verschiedenen Formen neben andern Zeichen als Zugehörigkeitsmal zu Württemberg. 19. Mistgabel im Schwarzburgischen. 11. Semmelbrot für Tübinger Spital, das Stiftungen zur Verteilung von Weißbrot unter die Armen hatte. 12. Kreuz bei Güterstein (ehemalige Karthause) bei Urach. 13. Kreuz bei Hemmendorf oa. Rottenburg, das dem Johanniterorden gehörte. 14. Zeichen bei Mühlhausen a. E. - Lieber Heimatfreund, du kannst noch mehr davon lesen in einem Buch „Neue Beitrage zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des württembergischen Bauernstandes“ von Th. Knapp. Suche selber auch in deiner Gegend nach solchen Zeichen und Grenzsteinen, halte sie wert und schätze sie als ein Stück Heimatgeschichte.

Quelle: Hoheits- und Marksteine. Nach Mitteilungen von Pfarrer Dr. Johner, Reinstetten. In: Unsere Heimat, Württembergische Monatsblätter für Heimat- und Volkskunde. 1. Jahrgang. 1921, Nr. 11, November 1921.
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