Die Baue des Berggerichtes Kitzbühel (1481 - 1664)


von Max Reichsritter von Wolfstrigl-Wolfskron

Über den Beginn der Kitzbühler Bergbautätigkeit liegt nichts Gewisses vor.

Wenn auch in einem Manuskript (IV. d. 54) der Ferdinandeumsbibliothek in Innsbruck sich ein phantasievoller alter Herr redlich Mühe gibt, ihn noch vor der Zeit Karls des Großen zurückzuschrauben, so verlangt man heutzutage von der Geschichtsschreibung eben mehr, als vage Behauptungen ohne irgend eine urkundliche Begründung.

Die bekannte (?) blutige Ritterschlacht auf den Gunthabinger Feldern, wo die heidnischen Ritter, die zugleich Kitzbühler Gewerken waren, von den christlichen Rittern vernichtet wurden, und dann deren Bergbaue den Siegern in die Hände fielen, scheint zwar für obigen Herrn ein unumstößliches historisches Faktum zu sein, dürfte jedoch aber außer ihm jetzt wohl von niemand mehr geglaubt werden, und daher diese Behauptung getrost ins Reich der Fabel verwiesen werden können.

Es ist dieses um so bedauerlicher, als man in eben jenem Manuskript enthaltene mannigfache Daten über die Protestanten-Verfolgung, so schätzenswert sie auch sonst wären, weil aus so verdächtiger Quelle stammend, einfach nicht benützen kann.

Aller Wahrscheinlichkeit nach dürfte jedoch die Bergbautätigkeit im Kitzbühler Berggericht schon in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts begonnen haben, man weiß jedoch nichts über deren Betriebsverhältnisse und sind es einzig die Belehnungsbücher, deren ältestes die Jahre 1481 — 1509 umschließt (das Vorhergehende fehlt leider), aus denen man die damaligen Belehnungen, Gewerken und Örtlichkeiten entnehmen kann.

Wir sehen, da innerhalb dieser Zeit in 264 Örtlichkeiten 1742 Belehnungen, freilich oft in derselben Örtlichkeit, vorkommen, dass der Bergbau schon damals ein sehr ausgedehnter gewesen sein muss.

Außerdem befinden sich in demselben Kodex 145 beim Kitzbühler Berggericht vorgebrachte Klagen und diesbezügliche Urteile, ferner 83 berggerichtliche Akten als Vergleiche der Gewerken, Angelobungen, Prozesse, Zeugenaussagen u. s. w., von welchen manche ein gutes Licht auf die damaligen Verhältnisse werfen. Fristungen kommen erst vom Jahre 1488 an vor, und zwar nur 130, darunter 10 von Bergwerksteilen, also nur 6,5 % der Belehnungen was auf eine andauernde Bergbautätigkeit dieses Bezirkes schließen lässt. Wir sehen auch aus den in Prozenten ausgedrückten Durchschnittszahlen der Belehnungen dieser Zeit — an Neuschürfen 14,6 %, Gruben 45,2 % alten verlassenen und wieder in Angriff genommenen Bauen 40,2 % — dass man es hier mit gesunden Bergbauverhältnissen zu tun hatte.

Ungünstiger gestaltete sich dieses Verhältnis, als die Herrschaft Kitzbühel im Jahre 1505 seinen Landesherrn gewechselt, da insbesondere der Prozentsatz der Neuschürfe von 16,3 % der bayrischen Zeit auf 8,2 % herabsank, was den Schluss gestattet, dass man nicht mehr so vorsorglich der Zukunft durch Aufsuchung neuer Erzvorkommen gedachte, sondern eben nur in den vorhandenen Gruben das verhaute, was sich vorfand.

Was der Grund dieser betrübenden Tatsache gewesen, ist leider nicht zu ersehen, und kann der Regierungswechsel allein auf keinen Fall die Ursache gewesen sein, da ja der letzte Ritter ein warmer Freund des Bergbaues war, und derselbe erst unter seiner Herrschaft überall in allen andern Bergorten Tirols in vorher nie gekanntem Reichtum emporblühte.

Wenn auch nichts vorliegt, aus dem man nur halbwegs einen Schluss auf die Größe der Erzeugung machen könnte, so muss dieselbe doch schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts nicht unbeträchtlich gewesen sein, da der Bestand mehrerer dortiger Schmelzhütten dafür Zeugnis gibt.

Wir ersehen dieses aus einigen Klagen aus den Jahren 1485, 1486 und Kaufsabschlüssen von 1490 und 1491.

Am St. Vinzenztag (6. Juni) 1485 klagte Wilhelm Wueff als Gewaltiger des Degenhart Waldner auf Engelsberg, den Stefan Sauperger, dass er auf seiner Schmelzhütten zu Kitzbühel zwischen den Zeugstadeln und des Paulschmieds Schmelzhütten sein Blei und Hartwerkzeug und Kupfererz nicht aufgenommen, wofür er 20 Gulden Rheinisch und 5 Kreuzer Klagegebühr als Schadenersatz verlangte. Da er dort Blei und Hartwerkzeug also Hüttenprodukte einlösen wollte, musste er ebenfalls damals eine Hütte besessen haben.

Eine Woche später stellte Christen Pänger, Bürger zu Kitzbühel eine ähnliche Klage an ihn und begehrte 14 Gulden Rheinisch Schadenersatz.

Auf diese Klagen hat Stefan Sauperger die Schmelzhütten „vergen und schätzen lassen am Pfinztag nach sand Erasmitag im 87. jar“.

Der Rohstein wurde per Zentner um 2 ζ Perner, der Spurstein zu 4 ζ Perner, das Hartwerk um 2 ζ Perner, der geröstete und ungeröstete Kies der Zentner um 8 Kreuzer, das „hertpley“ für 8 ζ Perner, das Frischblei um 10 ζ Perner, und was darin Silber ist, nach der Probe gerechnet. Je ein Sack Kohle wurde mit 6 Kreuzer, ein beschlagener Wagen und die große Kohlpenn um 2 Gulden Rheinisch, ein Erzpendl, ein Sackpendl, zwei „prencken“ und ein Schlitten um je 2 ζ Perner in Anschlag genommen. Das Holz in und um die Hütte herum wurde für 6 ζ Perner, alles Erz, das außerhalb der Hütte lag, eins ins andere 4 Kübel zu 1 Gulden Rheinisch in Rechnung gestellt.

Die Schmelzhütte, 2 Paar Blasbälge und alles Hüttenzeug Lehm und Zubehör wurden auf nur 26 Gulden Rheinisch geschätzt.

Am Erchtag vor Petri-Paul wurde von den Schiedsleuten Paul Schmied, Konrad Öder, Friedrich Stürzenbecher, Peter Seepüchler und Niklas Infus entschieden, dass Stefan Sauperger auf der Hütte noch 14 Tage Losung habe, aber dem Wilhelm Wueff die geklagten 20 Gulden und dem Christen Pännger als Ersatz für die eingeklagten 14 Gulden 167 ζ Frischblei und 165 ζ Herdblei zu übergeben habe.

Am Samstag nach Udalrici 1486 klagte Lienhart Steidl den Stefan Foitperger auf sein Kupferkrätz, welches er hinter des Christen Pänngers Schmelzhütte hat, um 3 Gulden 9 Kreuzer Rheinisch. Sollte das Krätz zur Tilgung der Schuld nicht genügen, so klagt er auf fein bei derselben Hütte liegendes Erz.

Weit größer als die im Jahre 1487 eingestellte Schmelzhütte des Stefan Sauperger war jene, welche am Mittwoch vor St. Gregoriustag 1490 Paul Smycht erkaufte, da dieselbe nebst allem anderen Zubehör schon 6 Balgen hatte.

Im selben Jahr gab am Freitag nach St. Katharina Niklas Rauscher dem Matthäus Kupferschmied die Schmelzhütte des Wolfgang Ängstlein unter des Hans Wernharter Schmelzhütten zu kaufen.

Am Erchtage nach Augustin 1491 wurde der Magdalena Eyerin, die wegen Ankauf der Schmelzhütte unter der Stadt mit Michel Lackner im Streit war, dieselbe rechtlich zugesprochen. Sie überließ sie jedoch später käuflich an Michael Lackner und dessen Erben.

Wir haben also in Kitzbühel schon zu Ende des 15. Jahrhunderts nicht weniger als 8 Hüttenwerke, zu verzeichnen, und ersehen auch aus den angeführten Hüttenprodukten, welche Erze damals im Kitzbühler Berggericht erzeugt wurden. Es waren Fahlerze, Gelferze und Bleierze, doch fand sich auch am Steinboden sogar Quecksilber vor, auf das ein gewisser Heinrich Herpfinger zu Wald im Prüchla am Samstag vor Lamperti 1486 einen alten verlegenen Bau empfangen hatte.

Außerdem bestanden 1490 bis .1491 im Kirchlein, 1490 in der Hofseite ober der alten Kohlgruben, 1492 im Tal unter dem Gewerke Pillersee und schließlich 1494 im Hofseitner Bach im Berggericht Kitzbühel noch Waschwerke — aller Wahrscheinlichkeit nach — auf Gold.

Als Bergrichter erscheinen in dieser Zeit 1483 Martin May, 1484 Albrecht Kemnaten, 1489 Chonrad Öder, 1491 Ulrich Präst, 1500 Hans Netthärt und 1510 Connrad Tettsrieder.

Aus einem Akt vom 6. Juni 1483 ersehen wir, dass Herzog Georg von Bayern kurze Zeit vorher für Kitzbühel eine neue Bergordnung erlassen habe 1).

1) Rörerbühler Archiv Nr. 81.

„Hainrichen Rigel der Römischen kaiserlichen Maiestät perckhrichter zu Kitzpüchl gerichz und lechenpucch angefangen am andern tag des monaz Februari im fünffzechenhundertt und zechenden Jars“ macht uns mit den innerhalb der Jahre 1510 bis inkl. 1515 erfolgten Belehnungen von 33 Neuschürfen (12 %), 108 Gruben (39,3 %) und 134 alten verlegenen Bauen (48,7 %) zusammen 275 Belehnungen in 33 Örtlichkeiten bekannt. Wir können daraus mit Befriedigung ersehen, dass sich die Schurftätigkeit gegen die früheren Jahre schon um ein Drittel gebessert habe. Der überwiegende Prozentsatz der Wiederaufnahme alter verlegener Baue dürfte vielleicht in einer größeren Anzahl unvermöglicher Gewerken, welche dort ohne große Kosten ihr Glück versuchen wollten, seine Erklärung finden.

Außerdem finden sich noch mehrere Belehnungen mit alten verlegenen Hüttschlägen, so unter Münichau und Stockach und in der Lungau vor, desgleichen ebendort einige Waschwerke 2).

2) Rörerbühler Archiv Nr. 82 a.

Bisher gelang es aus den Belehnungsbüchern nur einige wenige Tatsachen über den Kitzbühler Bergbau bringen zu können, nun stehen wir aber bei dem reichen Aktenschatz des k. k. Statthalterei-Archives in Innsbruck, dem das Nachfolgende entnommen ist.

Wir finden dort als ersten Akt eine Begnadigung Kaiser Maximilians I. an die Kitzbühler Gewerken, denen er am 1. Jänner 1507 bei Aufrechterhaltung der gewöhnlichen Frohne für 5 Jahre den Silberwechsel nachsah 3).

3) e. u. b. 1507 f. 242.

Über die Bergbauverhältnisse Kitzbühels gibt uns ein Bericht des Rattenberger Bergrichters Michael Eberwein am 7. Oktober 1514 eine gute Auskunft. Er hatte im höherem Auftrag mit 2 verständigen Bergleuten die Baue des Kitzbühler Berggerichtes befahren und vermeldet unter anderem, dass im Nassental beim heiligen Kreuz, im Kirchlein bei St. Martein und Unser Frauen, obwohl man noch nicht 1 Lehen (13,28 m) hineingebaut, sich schon reiche Erze zeigen und diese Baue bei einer stärkeren Belegung sehr „höfflich“ wären. Ebenso günstig waren die Verhältnisse bei St. Peter und Paul am Stickelfeld und der darunter gelegenen Grube bei St. Christof, wo er gutes Erz und mehrere Gänge und Klüfte antraf. In der Gersau wurde beim Oxenfuegg Glaserz (Bleiglanz) erhaut, waren aber zu wenig Arbeiter. Dasselbe galt von unserer Fran Schidung, St. Barbara und St. Gertraud. In der Silberstubeu fand er 2 zusammengeschlagene (vereinte) erzreiche Gruben und in der Helferin im Plachfeld besonders schöne Klüfte und Gänge, nicht weniger in St. Lienhart und Wolfgang. Zwei von armen Gesellen am Weckeme betriebene Gruben wären, wenn dieselben mehr Geldmittel hätten, ebenfalls sehr „höfflich“. In der Schneelab, wo man das Erz gleich unter der Dammerde fand, waren zwei schwach belegte und bearbeitete Gruben. Am Hörndl bei Pillersee traf er eine neue erzreiche Grube an, die aber wegen ihrer Hochlage beim Schnee nicht leicht zu erreichen war. In der Reinanken, wo sich zwei Gruben und ein Schacht befanden, war, trotzdem man früher dort schon im Jahre 400 Star Erz erhaut hatte, alles außer Betrieb. Der Berichterstatter glaubt die Ursache davon in der Unlust, welche die Gewerken zum Bergrichter haben, zu finden. Da keine ordentliche Raitung geschah, wollten fremde Gewerken dort nicht ihr Geld riskieren und gehorchte auch niemand dem Bergrichter, weshalb sich die Gewerken weigerten, dort, so lange er noch im Amte sei, zu arbeiten. Der Bergrichter wehrte sich zwar höchlich gegen diese Beschuldigung, aber ein Bericht des Schwazer Bergmeisters vom 24. Oktober 1514 leitete das lässige Bauen ebenfalls nur von dem üblen Einfluss des Bergrichters Heinrich Nigel her, da er alles vernachlässige und geschehen lasse, sich nicht um die Gruben kümmere und es gar nicht ernst nehme, ob den Arbeitern ihr Lidlohn gezahlt werde u. s. w. Schließlich meint er „daz der richter genueg wol etwo zu wenig verstand und fleis hat, daran das enden nit klain schaden pringt - ist villeicht seine armuet schuld - dann er ist mit Weib und vil kindern beladen, dadurch er dann so arm ist, dennoch wirt zu wenig uocht und sorg auf ihn gehabt, wiewol er gern das pest thät. Ewr gnad versteet die mahnung wol?“ Er schlägt deshalb vor, „einen tapfern verstendigen und fleißigen richter“ einzusetzen.

Sein Nachfolger Jörg Rebhan verfiel jedoch leider ins entgegengesetzte Extrem und war, wie es in einer Klage der Gewerken heißt, „grob und strafflich". Die Gewerken Wolf von Achaim, Jörg von Gumppenperg, Ritter Hieronimus von Seybolstorff und die übrigen Münchner Mitgewerken beklagten sich am Palmsonntag des Jahres 1515 bitter darüber, dass er durch seine übertriebene Strenge gegen die Knappen, denen er nicht das unschuldigste Vergnügen vergönne, die Geschicktesten derselben von Kitzbühel vertreibe.

Es muss übrigens zu Beginn des Jahres 1516, möglicherweise aus diesem Grund, zu einem Aufstand der Kitzbühler Knappen gekommen sein, da ein Dekret vom 23. Februar 1516 dem dortigen Bergrichter und Pfleger Gilg Fronheimer auftrug, dem Bergrichter „in den aufruern Romorn“ behilflich zu sein.

Dass er seiner Strenge nicht so bald Einhalt getan, zeigt eine neuerliche Klage vom 16. April 1518 des Gewerken Dietrich von Pleninger zu Wisenhofen.

Im Jahre 1517 brannte die Frohnschmelzhütte bei Schloss Kaps ab, und da die Baue damals sehr „hoffenlich" waren, und die Gewerken anderwärts ihre Erze nicht verschmelzen konnten, baten dieselben um Wiederherstellung derselben, was auch nach dem Rat und Befürwortung des Bergrichters, ferner der Matthäus Pruggmoser, Hans Dachauer und Kaspar Tachser vom 23. Juli 1519 geschah 1).

1) e. u. b. 1517 f. 167.

Am 26. Mai 1520 erhielt der Kitzbühler Bergrichter Jörg Rebhan von der Kammer den Auftrag, sich mit Fleiß zu erkundigen, wie es in Salzburg, wo viele Goldwaschwerke seien, mit denselben gehalten werde? Er hatte früher bei der letzten Raitung berichtet: „Wie daz am goldwaschwerch dreyer meyll wegs von Kitzbühl auferstanden und vil arbait darin beschehen, aber khain wechsl noch fron in ansehung, daz es die samkoßt nit ertragen hat mögen, davon gegeben“.

Am 14. Februar 1521 wurde den Gewerken „damit aber dasselb erweckht unnd in aufnemen gebracht und der wechsl künfftiglich gefürdert werde“, für das erwaschene Gold auf 1 Jahr Wechselfreiheit gestattet.

Diese Absicht wurde auch wirklich erreicht und deshalb am 15. Februar 1525 dem Jörg Rebhan, Bergrichter von Kitzbühel befohlen: „Wir vernemmen wie in unnsern perckwerch deiner verwesung etwo vil goldwaschwerch aufersteen sich auch anndere newe perckhwerch ertzaigen unnd auch auf den confinen ligen und besucht werden sollen“ darauf Acht zu haben und allenthalben öffentlich verrufen zu lassen, dass niemand ohne sein Wissen und Erlaubnis davon Handsteine, Erz, Waschgold oder anderes Metall wegtrage 1).

1) m. 1520 f. 130 — e. u. b. 1521 f. 266 — e. u. b. 1525 f. 329.

Auf ein Ansuchen der Kitzbühler Gewerken, ihnen ihre am 15, Dezember 1527 zu Ende gehende Frohn- und Wechselfreiheit zu verlängern, wurde am 12. November desselben Jahres auf eine dreijährige Verlängerung eingeraten 2).

2) m. a. h. 1527 f. 244.

Am 30. September 1534 berichteten der Bergrichter und andere Bergverständige anlässlich einer neuerlichen Bitte der Gewerken um Verlängerung ihrer Bergfreiheit, dass „angetzaigt Perckhwerch noch dermaßen gestalt befunden, daz Ew. Mtt. sy in irem begern ettlicher maßen (damit ob merer vermügenlicher gewerckhen sich in das perckhwerch einließen, die striff und geng übertriben und dadurch ain merer perckhwerch erweckht und Ew. Mtt. fron und wechsl gefürdert würde) mit fernern gnaden nit wol verlassen kann“. Es wurde daher vorgeschlagen, die alte Begnadung noch auf 5 fernere Jahre zu verlängern. Es wurde ihnen dieses auch am 25. Oktober desselben Jahres bewilligt 3).

3) m. a. h. 1534 f. 110 — g. v. h. 1534 f. 187.

Im Jahre 1536 lernen wir im Kitzbühler Berggericht ein neues Eisenbergwerk mit Hütte kennen. Obwohl im Akt vom 22. Juli desselben Jahres die Örtlichkeit dieses Werkes nicht näher bezeichnet ist, dürfte es aller Wahrscheinlichkeit nach in Pillersee gewesen sein. Es wurde dort Holz und Wald ausgezeigt, doch der Hüttenbetrieb, auf 2 Plahäuser beschränkt 4).

4) g. u. h. 1536 ff. 2, 44.

Leider ist in all den angeführten Akten ebenso wenig ersichtlich gemacht, wer diese Gewerken waren, noch wo deren Bergbaue lagen. Die abgebauten Erze dürften größtenteils Fahlerze, doch auch silberhaltige Bleiglanze und in der letzten Zeit auch Eisenerze gewesen sein. Von den Betriebsverhältnissen und der Größe und dem Werte der Erzeugung ist leider nicht das Geringste bekannt.

Wenn auch hie und da Schächte belehnt wurden, so war im Ganzen und Großen der Kitzbühler Bergbau doch ein Stollenbergbau. Da in einer Zeit, zu welcher in Schwaz, dessen großartige Silbererzeugung und mächtige mitunter fürstlichen Aufwand treibenden Gewerken bereits weltbekannt waren, von Kitzbühel trotz vielen nachweisbaren Gruben und Gewerken gar nichts derartiges vorliegt, so dürfte um so weniger ein nennenswerter Erfolg erzielt worden sein, als sogar die Sage, welche doch sonst beim Bergbau alles ins Riesigste zu vergrößern liebt, — hier völlig schweigt. Es ist nur die Ausdauer der Gewerken zu bewundern, welche trotzdem in nahezu hundert Jahren an Hunderten von Örtlichkeiten ruhig fortbauten 1).

1) Vergl. Beitrag zur Geschichte der Bergbaue von Kitzbühel mit besonderer Berücksichtigung des Rörerbühels (1540 — 1662) von M. R. v. Wolfskron im Berg- u. Hüttenmännischen Jahrbuch der Bergakademien. XLVIII, Bd. 4. Heft.

Erst als man im Jahre 1540 in Gegenden, in welchen schon früher seit Jahrhunderten, wie es scheint, ziemlich resultatlos Bergbau getrieben wurde, die Teufe erschloss, wandelte sich dieses wie mit einem Zauberschlage um, und Kitzbühel und dessen neuerstandene Bergbaue am Rörerbühel wurden damals gerade wie in unseren Tagen Kalifornien, Australien, Klondyke und Südafrika das heißgesuchte Ziel der Abenteurer der gesamten Welt.

Die Sage lässt drei namentlich angeführte „wohlbezöchte Pauern“, darunter einen gewissen Michel Rainer unter einem Kirschenbaum in der Nähe des künftigen Fundschachtes durch einen gleichzeitigen Traum auf den edlen Schatz in der Teufe aufmerksam machen.

Sperges zweifelte dieses als im hohen Grade unwahrscheinlich an 2), allein J. Trinker wies nach Einblicknahme in die Kitzbühler Belehnungsbücher der Jahre 1540 — 1560 wenigstens die Existenz des oben angeführten Michel Rainer als neubelehnten Gewerken nach 1).

2) Sperges, Tirolische Bergwerksgeschichte, Wien, 1765 p. 119.
1) J. Trinker, Der Tiefbau am Rörerbühel, Österreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen, Jahrgang 1865, p. 65.

Wir können dort auf Fol. 4 Nachfolgendes lesen:

„Rererpühl. Michel Rainer hat empfangen ain neuschurf im Rererpühl, ist ime durch Paulsen Kranntzögger Röm. kgl, maj. perckhrichter zu seinen rechten verliehen auf schachtrecht ennthalben der erfindung perckwerchsrecht und nennt die grueben bey Sant Michel. Datum am Mittwoch nach Perthalamey im 1540. t. 25. Augusti“.

Dass dieser glückliche Träumer mit seinem Neuschurf gute Resultate erzielt haben musste, sehen wir aus Fol. 6, wo demselben am 29. September desselben Jahres diese Gruben „erfrischt und empfangen Sant Michel am Rererpühel als für am funtgrueben“ verliehen wurden.

Es soll dieses der nachmalige Schacht am Gesellenbau gewesen sein.

Gleich unter dem Rasen wurde schon das reichste Fahlerz gefunden, welches, weil in die Talsohle ausbeißend, zum Schachtbau nötigte und eine bisher unbekannte reiche Ausbeute gab.

Die Nachricht von diesem edlen Vorkommen verbreitete sich mit Blitzesschnelle durch die ganze Welt, und gar bald bedeckte sich das kleine Büchlach bei Kitzbühel, wo der Rörerbühel lag, mit vielen Hunderten von Schächten. Die Belehnungen, die im Jahre 1540 nur 156 Neuschürfe und 42 andere Gruben betrugen, stiegen im Jahre 1541 auf 507 Neuschürfe und 204 andere Gruben. Infolge dessen wurde am 22. Oktober 1540 dem dortigen Bergrichter bedeutet, dass von nun an in Kitzbühel nur Schachtrechte verliehen werden sollen, und wurden, da man dort noch keinerlei Erfahrungen darüber hatte, am 7. Dezember 1540 der Schwazer Bergrichter Sigmund Schönberger, ein erfahrener Schiener (Markscheider) und zwei verständige Bergleute mit einem Verzeichnis etlicher Artikel, wie es an andern Orten mit Schachtrecht gebräuchlich, nach Kitzbühel abgeordnet.

Den Grund zu dieser Verfügung lernen wir in einem Erlass vom 26. Jänner 1541 kennen, in welchem es u. a. heißt: „Nachdem sich zwischen der Holztratten und Rainanckhen, genannt der Rörerpühl in unserer herrschaft: und gericht Kitzbühl ain neu perckwerch ertzeiget und das ort desselben perckwerch, als wier bericht wurden, ain niders ebens und mosiges gepürg ist, daz villeicht der ennden die stollrecht nit wol statt haben mügen, sondern nach schachtrechten belehnt und gepawt werden müeg“ 1).

1) e. u. b. 1540 f. 269 — e. u. b. 1541 s. 254.

Da die Belehnungen viel zu nahe an einander lagen und daher in kurzer Zeit viel Zank und Unkosten voraussichtlich waren, sollte auch darüber eine Beratung stattfinden.

Selbstverständlich entsprach die frühere Kitzbüheler Bergordnung nicht mehr den gänzlich geänderten Verhältnissen, weshalb auch im Jahre 1541 mit den dortigen Gewerken Unterhandlungen über eine neu zu erlassende Bergordnung gepflogen wurden.

Aus einem Bericht Mornauers und des Bergrichters Haidenreich vom 9. Februar 1541 ersieht man, dass die Gewerken am Fundschacht schöne Erze hatten und ihnen auf ihre Bitte gestattet wurde, dort den Gang auf 5 Lehen zu bauen, während für die anderen Schächte nur 4 Lehen üblich waren. Dieselben beschwerten sich auch darüber, dass man ihnen nur die erste Teilung 2) daselbst, welche für ein Neuntel 3) nicht mehr als ein Star 4) Stuf und 22 Star Bruch betrug, frohnfrei lassen wollte, und stellten sie für die nächste Teilung 40 Star Stuf und 60 Star Bruch pro ein Neuntel in Aussicht. Auf ihr Verlangen, für die ersten Tausend Star Frohnfreiheit zu erlangen, ging man nicht ein, sondern begehrte wie überall das zehnte Star als Frohne, was sie jedoch zu stürzen sich weigerten.

2) Verteilung der gewonnenen Erze unter die Gewerken.
3) Dieses Neuntel lässt schließen, dass am Fundschacht 9 Kuxe bantcu.
4) Star, ein altes Hohlmaß, etwa 1 Zentner Erzgewicht vorstellend.
Wagen scheinen demnach noch selten gewesen zu sein.

Der Bergrichter versprach ihnen daher „auf hohes Wohlgefallen" das neunzehnte Star als Frohne. Ebensowenig waren die Gewerkcn mit dem Wechsel von 30 Kreuzern pro 1 Mark Silber zufrieden. Schließlich einigte man sich „auf hohes Wohlgefallen" auf einen Silberwechsel von 24 Kreuzern. Ebenso sehr beschwerten sich dieselben, daß sie ihr Erz nur im Lande verkaufen und verschmelzen mussten, da sie meist Salzburger (Weitmoser, Thenn, Steinhäuser u. s. w.) wären und im Kitzbühler Gerichte keine Hütte, sondern eine solche nur in Kirchberg sei. Sie erklärten, den Wechsel ehrlich zu zahlen, aber einstweilen in Kirchberg zu schmelzen, da sie, bevor sie nicht mit Sicherheit wüssten, ob das Erz ein Anhalten habe, sich auf den Bau einer eigenen Hütte noch nicht einlassen könnten.

Schließlich baten sie auch, dass sie durch das Verbot des Verkaufs vor Schmalz, Zieger (Käse von abgerahmter Milch) und Unschlitt vor Mangel an Pfennwert (Proviant) bewahrt bleiben 1).

1) P. A. IIX. 557.

Die den Gewerken freilich nur „auf hohes Wohlgefallen“ gegebenen Zusicherungen des Bergrichters in Betreff geringer Leistung von Frohn und Silberwechsel fanden aber keineswegs die Billigung König Ferdinand I. Er bemerkte in einem Dekret vom 14. März 1541, dass die Gewerken am Rörerbühel ohnehin wenig Kosten hätten, da sie gleich zu Beginn des Bauens auf das Erz gekommen, und daher ganz leicht die gewöhnliche Frohn (das zehnte Star) und 30 Kreuzer von der Mark Silber zahlen könnten.

Die Lage derselben war jedoch keineswegs so glänzend, als es den Anschein hatte, und in Wahrheit standen die Bergbaue am Rörerbühel trotz allem Reichtums an edelstem Erze infolge eigentümlicher Missstände geradezu in Gefahr, damals vorzeitig zu Grunde zu gehen.

Bei den vielen Hunderten und daher auch viel zu nahe aneinander gelegenen Schächten war es, zumal bei den damals noch üblichen kleinen Grubenmaßen und dem sehr leicht zu verhauenden Gestein, kaum zu vermeiden, dass bei Verfolgung der Erzgänge alsbald Durchschlage ins fremde Grubenmaß erfolgten, was dann selbstverständlich zu Streitigkeiten und kostspieligen Prozessen Anlass gab. Diese nahmen schließlich so überhand, dass Bergrichter, Schiener und Berggeschworene gar nicht mehr im Stande waren, alle diese Streitigkeiten rechtzeitig zu schlichten. Natürlich gingen dabei auch nicht unerhebliche Gerichtskosten auf. Weit mehr aber fiel noch ins Gewicht, was Zimmerung, Förderung und Wasserhaltung, die in keinem Verhältnis zu der für einen einzelnen Schacht doch zu geringen Erzeugung standen, kosteten. Es darf daher nicht Wunder nehmen, wenn berichtet wurde, „daz die gwercken mit dem pawen davon steen müessen, darumben im zwey und 43isten jar ettlich hundert schächt und gepew verlassen.

Die Gewerken baten daher dringend um Entsendung einer Kommission, um die noch im Betrieb stehenden Schachte „ineinander vergleichen und zusammenschlagen“ zu können.

Mittlerweile wurde auch anfangs 1542 der bisherige Bergrichter durch den von Sterzing und Gossensaß namens Mathias Gärtner ersetzt. Ob dieses eine Folge des königlichen Missfallens mit dem eigenmächtigen Vorgehen des ersteren war, ist zwar nicht aktenmäßig nachweisbar, aber doch in hohem Grade wahrscheinlich.

Bei dieser Gelegenheit entdeckte man auch eine große Unordnung bei Verleihung der früher in Kitzbühel unbekannten Schachtrechte, auch scheint die Grubenpolizei sehr nachlässig gehandhabt worden zu sein, da „wegen der bösen fertt“ (Fahrung) bisher viel Unglücksfälle geschahen, weshalb nun bessere Fahrten und Bühnen angeordnet wurden, damit, wenn ein Knappe von der Fahrt schon abstürzen sollte, er nicht so tief falle. Auch sonst war es um die Sicherheit schlecht bestellt, denn der neue Bergrichter erwähnt u. a. in demselben Akt, dass am Rörerbühel „aine große menig volckhs von knappen, holtzknechten, kolern vnd schmeltzern sich alda erhalten, darunter vil pese rumorisch und muetwillig personen sein, dardurch ainem perckrichter mit guter mannß zucht frefentlich hanndlung gros geferlichkeit zuestet“ 1).

1) P. A. Suppl. nach 736.

Die erbetene Kommission kam auch bald nach Kitzbühel.

Da die von König Ferdinand I. dazu bestimmten Kommissare Hans Trautson Freiherr von Sprechenstein und der Ritter Wilhelm Schurf dringender Gründe halber nicht kommen konnten, wurde der Rattenberger Hüttenmeister Mornauer und die Bergrichter von Schwaz, Rattenberg, Terlan und Kitzbühel, auch der Schwazer Berggeschworene Wolfgang Graunetter und die Berg- und Schichtenmeister von Kitzbühel mit dieser Untersuchung betraut.

Der königliche Befehl wurde durch Mornauer den zahlreich versammelten Gewerken, darunter auch zwei Herzogen von Bayern und den Dienern und Abgesandten der Abwesenden verlesen.

Dieselben dankten vor Allem für die Entsendung der Kommission und gaben an, sich vor zwei Jahren „treffenlich“ in den Berg eingelassen und um viele Tausende von Gulden Bergwerksteile erkauft zu haben. Sie erhofften mehr Gangklüfte zu erhauen, was aber nicht geschah, und verbauten abzüglich des Überschusses beim Fundschacht innerhalb dieser Zeit über 40.000 Gulden, Die vielen Gruben und unordentlich gemachten Lehenschaften, die täglichen Hadereien, der große Bedarf an Holz und der Umstand, dass außer beim Fundschacht die meisten Erze grembsig 1) seien, bewog sie, die große Mehrzahl der Schächte aufzulassen, was, wenn die Kommission nicht gekommen wäre, bei Allen geschehen sein würde.

1) Grembsig, nennt man auch jetzt noch in Tirol Erze, welche sich deshalb nicht scheiden lassen, weil Erz und Taubes zu fein mit einander vermengt sind.

Mornauer bemerkt am 7. Februar 1544 die Zahl der aufgelassenen Schächte, von welchen nicht weniger als 600 vorhanden waren.

Da diese Tatsache bisher völlig unbekannt, ja im geraden Widerspruch mit der bisher geglaubten Ansicht steht, dass schon in den ersten Jahren des Rörerbüheler Betriebes eine sehr große Erzeugung stattgefunden, führe ich hier dessen eigene Worte an. Er sagt: „Dieweil aber der negstverschinen (15)43 jar von sechshundert schächten nit mer als die schächt, so im vertrag benennt und begriffen, gepawt, die andern alle aufgelassen sind worden“.

Mit diesem Vertrag wurde dadurch Ordnung geschaffen, dass nun „am Rörerpühl, Holztratten, Ruedlwald und Rainanckhen alle gegen zusamen verglichen sein in aindlif (11) zechen, und daz man gäppl und richtschächt zu fürderung aufricht“. Es war also der weitere Betrieb des Bergbaues ermöglicht, an welchen jedenfalls große Hoffnungen geknüpft wurden, denn es heißt am Schlusse dieses Aktes: „und der allmechtig Got wird uns an diesem perg noch ain merer gangskluft im gepirg geben und an andern orten in der herrschafft Kitzpühl, da es hoffenlich zu pawen ist, ain langwierigs perckhwerch sein wird 2).

2) P. A. IV. 299.

Unter den vielen Gewerkschaften, welche damals in Kitzbühel bauten, war die Fröschelmoserische, später Kessentalerische Gewerkschaft genannt, die mächtigste. Auch Herzog Wilhelm von Bayern gehörte derselben an, und hatte sie den halben Teil am Rörerbühel und den Bergbauen am Hochgebirge und errichtete im Jahre 1543 auch eine große Schmelzhütte mit Lend und Rechen.

In einem Verzeichnis vom Jahre 1543 finden wir 87 Gewerken angeführt, darunter 1 Adeligen, 3 Priester, 3 Doktoren, 5 Beamte und 75 Personen, deren Stand nicht ersichtlich ist 1).

1) e. u. b. 1543 f. 277. — e. u. b. 1544 f. 324. — P. A. VII. 499.

War auch der Rörerbühel durch die nun gemeinschaftliche Förderung und Wasserhaltung in neun Richtschächten seinem sicheren Verderben glücklich entronnen, so dürften die Kosten dieser Neueinrichtungen doch sehr beträchtliche gewesen sein, wodurch das wenn auch große Einkommen nicht nur verkleinert, sondern in der ersten Zeit möglicherweise sogar aufgehoben wurde. Es geht dies daraus hervor, dass die Gewerken den baldigen Verfall des Bergbaues in Aussicht stellten, wenn man ihnen nicht helfe. Diese Klagen scheinen jedoch nicht als begründet angesehen worden zu sein, denn ein Schreiben König Ferdinand I. aus Prag den 29. Mai 1543 fragte bei den Statthaltern, Regenten und Kammerräten sogar an, ob man, da das Bergwerk am Rörerbühel „in uast gutem aufnemen und wirden sy, also daz daselb und sonnderlich bey etlichen gepewen einen tapferen überschuß ertragen solle“, zur Mehrung des Kammergutes nicht einen höheren Wechsel verlangen könne? Darauf wurde am 27. Juli desselben Jahres an den Hof berichtet, dass dieses nicht rätlich wäre, da sonst ein Erliegen der Baue zu besorgen sei. Allerdings wird auch in demselben Akt berichtet, dass „etlich schächt über vierzig klafftern tief und auch nahe bei genngen liegen, und so man es pawte der klüft nit fölen kunt“.

Ein Jahr später geschah aber dennoch die Erhöhung des Silberwechsels von den bisher nur gnadenweise bezahlten 15 Kreuzern auf die in der Rörerbüheler Bergordnung für die Baue in Wita, Holztratten, Reinanken und Ruedlwald pro 1 Mark Brandsilber festgesetzten 30 Kreuzer.

Der König hatte damals am Rörerbiihcl an Regalien einen jährlichen Nutzen von durchschnittlich 15.000 fl,, denn aus einem Zusammenzuge der gefallenen Frohnerze sämtlicher Kitzbüheler Bergbaue in den Jahren 1542 bis einschließlich 1544 entnehmen wir. dass innerhalb dieser Zeit am Rörerbühel 3407 Star Stuf, Bruch und Kies mit einem Silberhalte von 898 Mark, 13 Lot, 1 Quintel und an den Hochgebirgen 115 ¼ Star Erz mit einem Silberhalte von 15 Mark, 3 Lot, 2 Quintel als Frohne (1/10 der Erzeugung) gestürzt wurden.

Die gewerkschaftliche Erzeugung an Brandsilber innerhalb obigen Zeitabschnittes betrug nach den „Missiven an Hof“ vom Jahre 1545, Fol. 72:

"Erstlichen Anno 42 . . . 7081 Mark 6 lot 2 qt. - ζ
              Anno 43 . . . 9989   " 2   " 3   " 3   "
              Anno 44 . . . 8704   " 14   " -   " -   "
Thuen also dise silber zusamm 25.775   " 7   " 1   " 3   "


Von dieselben Marckh zu wechsel
15 Kreuzer thuet der wechsel 6443 gulden 51 Kr. 4 f. 4 prn."

Von diesem Wechselgeld wurden die kaiserlichen Beamten, als der Bergrichter, Berg- und Schichtenmeister, die Geschworenen, die Gerichtsschreiber, Frohnboten und der Probierer besoldet, was eine jährliche Ausgabe von nur 400 fl. verursachte.

Die Frohnerze wurden in das kaiserliche Hüttenwerk nach Rattenberg geführt und dort mit dem andern Erze verschmolzen, während das erzeugte Silber und Kupfer den Fuggern nach den Verträgen abgeliefert wurde 1).

1) m. a. h. 1543 f. 161 — P. A. VII. 499. — m. a. h. 1544 f. 163. m. a. h. 1544 f. 72.

Die Gewerken waren jedoch mit dieser königlichen Entscheidung gar nicht zufrieden, da sie sich, was auch Ernst Friedrich Mornauer in einem Bericht vom 25. Juni 1544 zugab, noch immer schwer verbauten, Sie baten daher, man möge ihnen den größten Teil der Frohn nachsehen, oder wenn dieses nicht möglich sei, ihnen wenigstens auf die nächste Weihnachtsraitung den in Rattenberg üblichen Wechsel gewähren. Für Erze, die kiesig oder grembsig sind, oder nur in schmalen Stricheln vorkommen,  erbaten sie sich freien Hinlaß, ans was auch mit dem eingeraten wurde, „doch sollen die gwercken die armen arbaiter im kauf und zins nit zu hart halten, auch jnen guete paw und unverzogen bezalung thuen, wie auch an anderen perckwerchen auf den freyen hinlaß gepreuchig ist. Wo sich auch die gwercken mit den gesellen des kaufs umb die ärzt nit vergleichen mächten, so soll die mässigung bey dem perckrichter und perckmaister steen, doch überlich angevordert" 1).

1) P. A. V. 330.

Anlässlich des Ansuchens der Fröschelmoserischen, ihre oberhalb des Zillers erkauften Kalkerze nach Kitzbühel führen zu dürfen, ersehen wir, dass im Jahre 1544 ihr neuerbautes dortiges großes Hüttenwerk schon fertig stand und mit etlichen Ofen zu schmelzen begonnen hatte. Da sie „Ir Rörerpühler ärzt außerhalb khalchärzt an (ohne) mercklichen schaden nit verarbaiten mügen“, wurde ihnen am 8. Mai 1544 gestattet, 1000 Star desselben herzuführen 2).

2) e. u. b. 1544 f. 324.

Die Gewerken begannen nun ernstlich auch außerhalb dem Fundschacht in die Teufe zu gehen, und senkten deshalb die Richtschächte bei Unser Frauen in der Reinanken, im Ruedlwald, bei der Dreifaltigkeit und in der Geisterzeche nieder. Überhaupt zeigten sie sich „als tröstlich und begierig perckhlwwt“. Da die bei den drei ersten Richtschächten gesetzten Förderungsgöppel mit Wasser- und Rossbetrieb 2000 Gulden gekostet hatten, baten die Gewerken um Gnade und Hilfe und erhielten auch wirklich zu diesem Zweck 700 Gulden. Bei den Richtschächten Dreifaltigkeit und am heiligen Geist genügten noch Goppel mit Rosslauf, welche 1200 Gulden kosteten und wofür sie eine Gnade und Hilfe von 3 — 400 Gulden beanspruchten 3).

3) m. a. h. 1546 f. 104 — m. 1546 f. 38.

So lange noch die Erzeugung am Rörerbühel klein war, wurden, wie schon früher angeführt, die Frohnerze nach Rattenberg gesendet und dort verschmolzen. Nun steigerte sich aber die Produktion zusehends von Jahr zu Jahr, was die Aussicht begründete, dass man es hier mit einem ergiebigen anhaltenden Bergbau zu tun habe. Man dachte daher, um die Transportkosten zu dem über 38 km entfernten Rattenberger Hüttenwerke zu ersparen, die Frohnerze in Kitzbühel selbst zu verschmelzen und deshalb die in ziemlich verlottertem Zustand befindliche alte Frohnhütte in Kaps wieder in Stand zu setzen. Am 18. Juni 1546 erging daher an den Bergrichter der Befehl, „daz du unnfer hüttwerch wie von alten herkommen verwaltest, das hüttwerch souil nott ist und nit umbgangen werden mag, pesserst, das Kol bewarst, von denen die alda schmelzen wollen, hüttzius und kolgelt empfahest und einziehest“. Offenbar dachte man damals auch auf eine Mitbenützung dieser Hütte durch Gewerken 1).

1) e. u. b. 1546 f. 272.

Es liegt auf der Hand, dass der Fund am Rörerbühel allerseits die regste Bergbaulust entfesselte.

Wir sehen daher schon ein Jahr nach dessen Aufschlagung über 500 Belehnungen an 214 anderen Örtlichkeiten des Kitzbüheler Berggerichtes verzeichnet.

Da es zu weit gehen würde, alle die Örtlichkeiten anzuführen, an denen im Jahre 1541 Belehnungen erteilt wurden, bringe ich nur die wichtigsten derselben in alphabetischer Ordnung. Von den zwei beifolgenden Zahlen bedeutet die erste die Anzahl der Neuschürfe und die zweite die Anzahl der Gruben.

Aiglsau, in der 4 1
Arzgatterl, im 8 7
Auerkanr, im - 2
Blaufeld (Plachfeld), am 1 9
Buechberger Rain, am 5 3
Dorfbach, im 4 2
Elbental, im 4 -
Gänskompen, im 4 -
Hauzenberg, am 3 3
Hechenberg, am 2 7
Hochberg, am - 7
Hofseiten, in der 10 4
Holztratten, in der 32 -
Horn, am 2 4
Kammberg, am 5 3
Kendltal, im 4 4
Kessental, im 3 1
Kürntal, im 16 3
Lacknerberg, am 6 -
Lamperbühl, am - 1
Lindertal, im 3 -
Moos, auf dem 5 1
Mühlrain, am 4 3
Nassental, im 6 1
Pillersee, im 11 5
Rabenkopf, am 1 2
Reinankhen, in der 15 12
Rörerbühel, am 12 6
Ruedlwald, im 18 12
Schaitberg, am 4 2
Schneelab, in der 1 4
Stickfeld, am 2 4
Stockach, im 2 2
Tauernbrand - 3
Viltzen, im - 9
Wand, zu 8 1
Witta, an der 23 1
Wittamoos, im 7 2
Wittewald, im 8 2
Wittberg, am 10 2
Zetfeld, im 1 1

 

Leider liegt über die wenigsten derselben etwas näheres vor. Am Riedermoos erhoffte der Gewerke zu St. Kaspar Adam Lindner sogar ganz ernsthaft, „wo er etwas erpawed, daz daselb Ewr. Mjt. an fron und Wechsel zu nuz reichen, dan an disem ort ganz ein newer Rörerpühl oder dergleichen perckhwerch sein würde“. Ob diese hochfliegenden Hoffnungen sich erfüllten, ist nicht bekannt, der Umstand, dass ihm am 31. Januar 1544 eine dreijährige Frohnfreiheit verliehen wurde, lässt ihn eher als einen hilfebedürftigen Gewerken erscheinen. Außerdem wäre wegen seiner Länge (38 Lehen oder 509 m) noch der Rabstollen in der oberen Reinanken zu erwähnen. Es wurden dort im Jahre 1546 mehrfache Klüfte und Gänge angetroffen 1).

1) m. a. h. 1544 f. 152 — e. u. b. 1546 f. 271.

Kaum war alles wieder in geregeltem Betrieb, als ein großes politisches Ereignis die Existenz sowohl der Kitzbüheler als auch manch anderer tirolischen Bergbaue in Frage stellte.

Es war dieses der im Jahre 1546 von den Schmalkalden unternommene Einfall nach Tirol. Derselbe hatte nach dessen Abzuge nicht nur für die protestantischen Gewerken, sondern auch für ganz Tirol die traurigsten Folgen 2).

2) Bei einer früheren Publikation über Kitzbühel verwechselte ich leider diesen Einfall der Schmalkalden mit dem späteren Einfall Moriz' von Sachsen, was ich hiermit gebührend richtigstelle.  v. Wolfskron.

Besonders litten die ersteren darunter. Mochten auch vielleicht manche von ihnen diesen Einfall nicht ungern gesehen haben, so war es doch im hohen Grade ungerecht, alle Protestanten dafür verantwortlich zu machen und als mit den Schmalkalden heimlich Verbündete, deshalb damals immer „Schmalkalden“ genannt, zu betrachten.

Der Bischof von Brixen wollte sogar kurzweg alle in seinem Gebiete gelegenen schmalkaldischen Bergbaue konfiszieren, was aber doch nicht recht anging, da in dieser Angelegenheit auch die tirolische Regierung noch ein gewichtiges Wort darein zu sprechen hatte. Dieselbe war übrigens den vermeintlichen Mitgliedern dieses Bundes nicht weniger feindlich gesinnt, und beabsichtigte ebenfalls das in Kitzbühel erzeugte Silber und Kupfer aller Schmalkalden in Beschlag zu legen, doch wiesen die dortigen Bergrichter und Landrichter in einem am 23. Dezember 1547 vorgelegten Verzeichnis nach, dass nur der kleinste Teil der Gewerken diesem Bund angehöre. Die Fugger und Mannlich waren mit kaiserlichen Freibriefen versehen, was bei den Rosenbergern und Ilsing zwar nicht der Fall war, dafür brachten aber deren Diener ein kaiserliches „Vidi“ vor, mit dem, dass sie ihr Silber nicht mehr außer Landes führen dürften, sondern in der Haller Münze zu 12 Gulden pro 1 Wiener Mark (280,64 Grammes) einlösen sollten. In demselben Bericht wurde übrigens eingeraten, man möge nicht zu scharf dreingehen, weil sich dann die baulustigen Gewerken leicht verlieren und der Bergbau zu Grunde gehen könne. Auch die Schmelzer zu Schwaz, welche früher ihr Silber in Kempten und Kaufbeuern vermünzen ließen, mussten es von nun an in der Haller Münze einlösen.

Die Schädigung, welche Handel und Wandel Tirols durch die Beschlagnahme der Waren „schmalkaldischer kauflewt“ erfuhr, lernen wir aus einem Schreiben des Stadtvogtes und Rates zu Mayenfeld Mathias Kurz kennen, welches derselbe am 23. Oktober 1546 an den Hutmeister von Feldkirch richtete. Die Kaufleute wählten nämlich deshalb andere Handelswege und zwar größtenteils durch die Schweiz und „aus solcher acht und arrestation ervolgt, daz yetzo die straßen erligen, zoll und meut nichts ertragen, die perckwerch von wegen arrestierung der silber und kupfer auch Ew. Mjt. fron und Wechsel in abfall komen und das salz seinen ausgang auch nit mer hat“. Der Bericht schließt mit den Worten: „Dann also in die leng kan es an (ohne) Ew. Mjt. großen nachtail und der lannd verderben keinen bestand haben“. Ob diese ernste Warnung berücksichtigt wurde, ist nicht bekannt 1).

1) m. a. h. 1546 ff. 144, 184, 187, 188, 190, 200. — m. a. h. 1547 f. 47. — P. A. VI. 469.

Ein Kommissionsbericht vom Jahre 1559 besagt, dass im Jahre 1547 neuerlich viele Gruben zusammengelegt wurden, wodurch die Gewerken große weite Maßen bekamen. Sie verpflichteten sich dagegen wacker zu bauen und „Liegend und Hangend“ und die fremden Klüfte auf Mitternacht und Mittag zu erforschen. Leider hielten sie aber ihre Zusage nicht, da sie seit 3 Jahren her 8 Zechen am Ruedlwald und 7 Zechen an der Reinanken und im Edertal nur in Rechten hielten. Es wurde ihnen daher ernstlich bedeutet, dass sie, wenn sie nur dort bauen, wo sie Überschuss haben, voraussichtlich vom Kaiser (rectius König) auch keine Gnad und Hilfe mehr erhalten würden. Die Angabe der Gewerken, sie hätten bei den vornehmsten Schächten wenig oder gar keinen Nutzen, wies die Kommission als unwahr zurück. Der gemachte Vorschlag, die Rechnung wegen Verbauen durch das erzeugte Silber, für welches dann ein gewisser Betrag angenommen wurde, zu kontrollieren, lässt durchblicken, dass man den Gewerken in dieser Beziehung nicht recht traute, was wohl seine volle Berechtigung gehabt haben dürfte. Wir werden übrigens aus der unten gebrachten Tabelle die aus diesem Anlass gebrachten Erzeugungsdaten von 1549 bis einschließlich 1558 kennen lernen 1).

1) P. A. V. 442.

Die Silbererzeugung für drei Quartale 1547 betrug nach einem Ausweise des Rattenberger Zoll- und Wechselamtsverwalters Hanns Rauschenberger 13.942 Mark 6 Lot u. zw. kam auf:

die Fröschelmoserischen
7177
Mark
13
Lot
die Berger
1607
  "
3
  "
Rosenberger
1285
  "
13
  "
Lugsalzischen
987
  "
8
  "
Ylsing
151
  "
-
  "
Fugger
2558
  "
13
  "
Baumgartner
177
  "
-
  "
         
Summe 13.942 Mark
6
Lot

Rauschenberger war am 8. November 1547 nach Kitzbühel geritten, um die entsprechenden Wechselgelder einzufordern, was jedoch alle Gewerken zu zahlen verweigerten. Sie fügten, dass sie ohnehin, keine Interessen verlangend, dem Kaiser zur Eroberung der Ehrenberger Klause Geld geliehen hätten, was vermöge ihrer Verschreibung 1547 vom Kitzbüheler Wechselgeld zurückzubezahlen wäre.

 

 


 

 

 

(wird fortgesetzt)

Quelle: Max Reichsritter von Wolfstrigl-Wolfskron, Die Tiroler Erzbergbaue 1301 - 1665, Innsbruck 1903. S. 172 - 236.
© digitale Version: www.SAGEN.at

Abkürzungsverzeichnis:

Missiv an Hof . . . m. a. h.
Causa Domini . . . C. D.
Missiv von Hof . . . m. v. h.
Pest-Archiv . . . P. A.
Entbieten u. Befelch . . . e. u. b.
Schatz-Archiv . . . S. A.
Bevelch vom Hof . . . b. v. h.
Brixner Archiv . . . Br. A.
Geschäft von Hof . . . g. v. h.
Trienter archiv . . . Tr. A.
Geschäft an Hof . . . g. a. h.
Miscellanea . . . M.
Gemeine Missiven . . . m
Von der fürstl. Durchlaucht . . . v. f. d.

Die römischen Ziffern bezeichnen die Faszikel, die Zahl im Nenner die Aktennummer, f. mit nachfolgender Zahl Folio des betreffenden Kopialbuches.
Maximilianea, Ferdinandea, Leopoldina erscheinen völlig ausgeschrieben, die vereinzelten Codices sind im Kontext erwähnt.