Erzvertragen durch Pechklauber


G. Mutschlechner
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1640 ist von welschen Pechklaubern, Bohrern und Piglbrennern *) die Rede, die nicht nur an fast allen Orten im Lande in den Wäldern merklichen Schaden anrichten, sondern auch den Bergwerken nachgehen, Erz zusammenklauben und nach Italien vertragen.Um sie desto eher zu erreichen, zu gebührender Abstrafung zu bringen und solche schädliche Leute ausrotten zu können, sollte der Obriste Forstmeister den Forstmeistern, Überreitern und Forstknechten, die ohnehin die Gebirge und Wälder laut ihrer Instruktionen zu besuchen und zu durchgehen verpflichtet sind, mit allem Ernst auftragen, gut und fleißig achtzugeben. Wenn sie solche Personen in Erfahrung bringen, sollen sie diese entweder selbst annehmen, das heißt gefangennehmen, oder der Obrigkeit bald anzeigen, um sie zu verhaften und in das Gefängnis zu bringen. Zum Trost wurde den Forstleuten bzw. dem Jagdpersonal versprochen: Wenn sie einen oder mehrere dergleichen Leute bringen, würden sie je nach Beschaffenheit der Sache und wenn etwas Verbotenes oder Argwöhnisches bei ihnen gefunden wird, eine entsprechende Entschädigung bekommen.

Quelle: Tiroler Landesarchiv, Kopialbuch Entbieten 1640, fol. 143'

*) Pechbohrer und Pechbrenner.

Quelle: Georg Mutschlechner, Erzvertragen durch Pechklauber, in: Der Schlern, Monatszeitschrift für Südtiroler Landeskunde, 69. Jahrgang, 7. Heft, Juli 1995, S. 427.
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