BRÜCKE


aus: E. Hoffmann-Krayer, H. Bächtold-Stäubli, Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens,
Berlin und Leipzig 1932

1. Primitivem Glauben gemäß hat jeder Fluß seine Gottheit. Wird durch eine Brücke oder einen Steg die natürliche Grenze, welche der Fluß bildet, aufgehoben, so muß die Flußgottheit durch einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Opfer besänftigt werden. Dadurch wird die Brücke unter ihren Schutz gestellt und wird ihrerseits heilig 1). Spuren dieser Anschauung finden sich noch in der altrömischen Religion; denn der "Pontifex" (zusammengesetzt aus pontem und facere) scheint ursprünglich nicht nur Brücken-"Baumeister" gewesen zu sein, sondern als Priester auch gleichzeitig die Aufgabe gehabt zu haben, den Gott des überbrückten Flusses durch besondern Kult zu verehren resp. zu besänftigen 2).

Es ist nicht erstaunlich, wenn sich auch im deutschen Volksglauben noch Überreste dieser Anschauungen finden. Wie manche Rechts- und Zauberhandlungen (über letztere siehe unten 3) an resp. auf der Grenze (s. d.) zu geschehen haben, kommt es auch vor, daß sie bei oder auf der Brücke erfolgen müssen. In Niederdeutschland hatte sich bis ins 18. Jh. die alte Sitte verbreitet, feierliche Feste, Mahlzeit und Trinkgelag, auf der Brücke zu halten 3). An Stelle alter Flußgötter wurden Standbilder Heiliger4) (s. Nepomuk) in Mitten der Brücken errichtet, und die letzten Nachfahren dieser Flußdämonen stellen vielleicht manche der Geister dar, die sich um und unter der Brücke aufhalten (s. u. 2). Daß beim Bau von Brücken Opfer dargebracht werden mußten, davon weiß auch die Sage zu berichten 5). Das weitverbreitete kindliche Brückenspiel scheint eine Reminiszenz an diese Brückenbauopfer zu sein 6). Die Schwierigkeit der Errichtung mancher Brücken führte dazu, sie nur als Werk des Teufels erklären zu können (s. Teufelsbrücke).

1) Hastings 2, 848 ff.
2) Ebd. 855; Wissowa Religion 503.
3) Grimm Mythologie 2, 419; Liebrecht Zur Volkskunde 435 f.
4) Vgl. z.B. Meiche Sagen 433 Nr. 572.
5) Grimm Mythologie 1, 37; Zeitschrift für Ethnologie 1898, 10; Krauß Relig. Brauch 161 ff.
6) Hastings 2, 852; Böhme Kinderlied 522 ff. Nr. 289 ff.

2. Brücken sind gefürchtete Geisterorte. Zunächst sind es Wassergeister oder ihnen ähnliche Gespenster, die dort ihr Wesen treiben und die voraussichtlich Abkömmlinge der alten Fluß- und Brückengötter sind; über sie s. bei Wassermann. Daneben finden sich auf, unter und bei den Brücken andere Geister, für welche die Brücken bzw. Flüsse (und Gewässer überhaupt) die Grenzen ihres Reviers (s. Geisterort, -revier) darstellen. Sie halten sich gerne dort auf, weil sie dann die über die Brücke kommenden Menschen durch ihr ganzes Revier begleiten, sie entweder möglichst lange plagen oder ihnen Anlaß zur Erlösung geben können. Aus diesen Gründen wollen Geister oft unter eine Brücke (ohne Joch) gebannt werden 7).

Zahlreiche Sagen wissen von solchen Geisterbrücken zu erzählen, wo man nachts nicht weiter kommt, irregeführt, mißhandelt, gedrückt usw. wird 8). Die Geister zeigen sich oft als Lichter 9) oder sie erscheinen als Kopflose 10); die auf Erlösung (s. d.) hoffenden niesen (s. d.) 11) oder geben ihre Sehnsucht auf andere Weise kund 12) (Traum vom Schatz auf der Brücke) 13). Vielfach hat der Geist die Gestalt eines Hundes (Brückenhund) 14) oder einer Katze (Brückenkatze) 15) oder anderer Tiere 16). Auch bekannte Geistergestalten machen Brücken und ihre Nähe unsicher, so der Schimmelreiter 17), die Feuermänner 18), die weiße Frau 19), das Graumännchen 20), der Wechselbalg 21). Manche Geister führen den Namen des Baches oder Flusses, so z. B. das Hirschbach-, das Kübeles- und Tonesbüchelweible im Allgäu 22); mancherorts kommen eigentliche "Brückenmännchen" und -"fräuli" vor 23). Wenn der wilde Jäger über die Brücke zieht, steht auf der Brücke ein Mann, der die Leute warnt, über die Brücke zu gehen 24). Wohl zum Schutz vor allen dieser Geistern und zu ihrer Seelen Heil soll, wer über eine Brücke geht, ein Vaterunser beten (anno 1787) 25).

7) Meiche Sagen 146 Nr. 194; Schönwerth Oberpfalz 3, 116 Nr. 2.
8) John Erzgebirge 131; Birlinger Aus Schwaben 1, 207 Nr. 13; Kohlrusch Sagen 135 f. Nr. 5; Wolf Beiträge 2, 302; Baader Sagen (1859), 16; SAVk. 25, 133; Reiser Allgäu 1, 121 f.; Heyl Tirol 594 Nr. 54; Waibel und Flamm I, 302 f.; 2, 126 f.; Meier Schwaben 1, 85 Nr. 94; 1, 277 Nr. 312; Müllenhof Sagen 246 Nr. 337; Lachmann Überlingen 65; Kuoni St. Galler Sagen 25; Leoprechting Lechrain 117 f.; Schell Berg. Sagen 523 Nr. 59.
9) SAVk. 21 (1917), 175; Witzschel Thüringen 1, 123 f.
10) Reiser Allgäu 1, 308 Nr. 396; Heyl Tirol 321 Nr. 138; 223 Nr. 34; Witzschel Thüringen 1, 199 Nr. 194; Köhler Voigtland 523 Nr. 119; Kühn au Sagen 1, 332 Nr. 320; 1, 338 f. Nr. 328.
11) SAVk. 25, 233 f.; Jecklin Volkst. (1916), 367; Stöber Elsaß 1, 58 Nr. 78; Ranke Volkssagen 48.
12) Knoop Hinterpommern 135 Nr. 275.
13) Jegerlehner Sagen 2, 272 Nr. 30 und 328, Anm. dazu (mit Lit.); Knoop Schatzsagen 5 Nr. 3.
14) Waibel u. Flamm 2, 264 (Dorftier); Jegerlehner Sagen 2, 211; Reiser Allgäu 1, 283 Nr. 348; Panzer Beitrag I, 147 f. Nr. 165; Strackerjan 2, 314. 323; Schambach u. Müller 195 Nr. 212, 1; Kuhn Westfalen 1, 355 Nr. 393; Grohmann Sagen 234 f.; Kühnau Sagen 1, 324 f. Nr. 303; 1, 326 Nr. 306; 1, 329 Nr. 312; 1, 331 Nr. 318.
15) Reiser Allgäu 1, 276 f. Nr. 334.
16) Ebd. 1, 294 Nr. 370 (weißes Roß); Kühnau Sagen 1, 326 f. Nr. 308 (Ziegenbock).
17) Graber Kärnten 88.
18) Pollinger Landshut 1331.
19)Kuhn Westfalen 1, 339 Nr. 375.
20) Eisel Voigtland 44 Nr. 97; Schulenburg Volkstum 82.
21) Schell Berg. Sagen 351 f. Nr. 54; 459 Nr. 65; Bräuner Curiositäten 9. 22) Reiser 1, 122; 1, 123 f. Nr. 123; 1, 121 Nr. 119.
23) Meiche Sagen 938 Nr. 1147; Verhandl. d. histor. Vereins v. Oberpfalz und Regensburg 68 (1918), 173 ff.; Kuoni St. Galler Sagen 254 f.
24) Kühnau Sagen 2, 477 f. Nr. 1087.
25) Grimm Mythologie 3, 454 Nr. 595.

3. Brücken sind weiter berüchtigte Hexenorte; vor allem betreiben die Hexen dort ihr zauberhaftes Buttern 26). Eine Hexe, die ihrer Tochter das Hexen nicht lehren wollte, wurde deshalb jeden Mittag zwischen 11 und 12 Uhr vom Teufel unter einer Brücke mit Drahtruten gepeitscht 27). Hexen können sich erlösen, wenn sie unter einer Brücke stehen, sobald ein Täufling über sie getragen wird. Aus dem Kinde wird aber nach 14 Jahren entweder eine Hexe oder ein Hexenmeister 28). - Auf und unter Brücken, vor allem solchen, über die Hochzeits- und Leichenzüge gehen, wird allerlei Zauber getrieben. Wer am Sonnwendabend den Mut und das erforderliche Glück hat, nachts zwischen 11 und 12 Uhr unter einer solchen Brücke neun kleine Kegel und eine Kugel aus einem Holze auszuschneiden, der muß beim Kegelschieben gewinnen; er braucht dann nur in der einen Hand so viel von jenen Kegeln zu halten als er mit der andern umwerfen will (Kärnten) 29). Karfreitagswasser muß man im Isergebirge unterhalb einer Brücke, über die im Laufe des Jahres eine Leiche getragen wurde, schöpfen 30); der Weg zum Holen des Osterwassers (s. d.) muß im Erzgebirge über eine Brücke führen, über welche die letzte Leiche getragen wurde 31). Wasser, unter einer Brücke geschöpft, über die ein Brautpaar und ein Leichenzug geschritten waren, heilt vom "Vermanten" 32). Das Mädchen, das sich in Steiermark an Weihnacht, beim Kirchgang, unter einer Brücke, worüber man die Leichen in den Kirchhof trägt, wäscht und, ohne sich abzutrocknen, zur Kirche geht, wird dort von ihrem Zukünftigen abgetrocknet 33). Um sich von Warzen zu befreien, stellt man sich unter eine Brücke, über die ein Leichenzug geht, und streicht die Warzen kreuzweise mit einem Läppchen, das man dann hinter sich wirft mit den Worten: "Nimm sie mit usw." (Sachsen) 34), oder man geht, wenn die Totenglocke läutet, mit einem Bekannten über eine Brücke, und dieser muß auf die Warzen spucken (Böhmen) 35). Besonders reich ist hierher gehöriger Aberglaube in Böhmen: Jemand, der das Fieber hat, darf nicht über eine Brücke gehen, ohne dreimal ins Wasser zu spucken, sonst kann er nie vom Fieber geheilt werden 36). Wenn eine Wöchnerin zum ersten Male ausgeht, und sie muß über eine Brücke, so soll sie, sobald sie die Brücke betritt, einige Geldstücke in das Wasser werfen, damit der Wassermann ihr Kind nicht ins Wasser ziehe 37). Kommt ein Kind tot auf die Welt, so schneidet sein Vater einem neugeborenen Kalbe den Kopf ab, stellt sich mit diesem auf eine Brücke, wirft den Kalbkopf über den seinen weg ins Wasser und eilt dann, ohne sich umzusehen, nach Hause. Das totgeborene Kind wird dann lebendig 38). Eine Erblindete erhielt von einer Kärntner Zauberin einen Lederring um den bloßen Leib, ihr Vater drei Nähte. "Wenn sie über eine Brücke kämen, über die man Tote führte, sollten sie jedesmal eine Naht hinterrücks in den Bach werfen. Das taten sie getreulich, und die Tochter wurde wieder sehend" 39). Nach einer siebenbürgischen Sage wurde ein Mann, der mit einer andern Frau davongelaufen war, durch eine Hexe wieder zu seinem Weibe zurückgezwungen; doch bald verließ er sie wieder; um aber zu verhüten, daß er nicht ein zweitesmal zurückgezaubert werden könnte, soll er bei jeder Brücke einen Kreuzer gelassen haben 40). Bei der Erlösung eines Geistes darf man erst, wenn man über die dritte Brücke gegangen ist, in den Sack schauen, sich umsehen, am Blumenstrauß riechen usw. 41). Fährt in der Kaschubei der Taufzug über eine Brücke, so darf das Kind nicht schlafen, sonst wird es ein Bettnässer 42). Ein Segen für Stillen des Blutes aus Swinemünde lautet:

Ich ging über eine Brücke, worunter drei Ströme liefen,
der erste hieß Gut usw.

26) Kühnau Sagen 3, 41 f. Nr. 1398; 3, 54 Nr. 1413; Peter Oesterr.-Schlesien 2, 72 f..
27) Eckart Südhannover. Sagen 126.
28) Kuoni St. Galler Sagen 120 Nr. 243.
29) ZfdMyth. 4, 412 Nr. 12.
30) Müller Isergebirge 26.
31) John Erzgebirge 194.
32) Graber Kärnten 203 Nr. 271; vgl. ZfVk, 11 (1901), 328 (gegen bösen Blick, nordisch); FL. 8,92.
33) ZfdMyth. 2, 29.
34) Seyfarth Sachsen 214.
35) Grohmann 171 Nr. 1211.
36) Ebd. 164 Nr. 1152.
37) Ebd. 115 Nr. 858; vgl. Meyer Baden 11 f.
38) Grohmann 106 Nr. 755; Ders. Sagen 1, 135.
39) Graber Kärnten 215 Nr. 292.
40) Müller Siebenbürgen 144 Nr. 207.
41) Pröhle Unterharz 107 f. Nr. 262. 269.
42) Seefried-Gulgowski 122.
43) Kuhn u. Schwartz 438 Nr. 315.

4. Mythologisches. Ein Bestandteil alter und weltverbreiteter Jenseitsvorstellungen sind der Fluß, der vor dem Eingang zur Unterwelt (Hölle) (s. d.) dahinfließt, und die Brücke, über die die Toten zu gehen haben 44). Diese Anschauung findet sich auch im alten Norden 45); sie kam, wie neuerdings angenommen wird, dorthin aus dem hellenistisch-römischen Kulturkreise 46). Eine letzte Spur von dieser "Seelenbrücke" wird in den Zwergensagen gesehen, in denen der Übergang über einen Fluß beim Auszug der Zwerge sich sehr häufig findet 47). Milchstraße (s. d.) und Regenbogen (s. d.) erscheinen in der Lieder-Edda und der Snorri-Edda als "schwankende Zitterstraße", als Himmelsbrücke, über die die Seelen der Gefallenen nach Walhall ziehen 48). Ob zwischen der goldenen Brücke des Kinderlieds 49) und der gläsernen 50), wie sie auch in Märchen sich finden, und diesen alten mythischen Vorstellungen irgendwelche Beziehungen bestehen, bleibe dahingestellt; solche Zusammenhänge wurden von Forschern romantischer Richtung auch in den ledernen Brücke gesehen, von denen Sage und alte Überlieferungen berichten 51).

In Prophezeiungen von der Zukunftsschlacht und vom Weltende kommen Brücken ebenfalls vor. Wenn die Brücke zu Köln fertig sein wird, wird gleich Kriegervolk darüber ziehen, verkündete der Jannes-Pitter (Johann Peter Knopp), und Spielbernd (Johann Bernhard Rembold) (beides Rheinländer): Zu Mondorf an der Siegmündung wird man die Brücke bauen über den Rhein; geschieht es oberhalb der Sieg, dann können die Leute glücklich sein; geschieht es aber unterhalb, dann wehe dem bergischen Lande! Dann gehe man auf die linke Rheinseite, weil es auf der rechten nicht taugt, und nehme ein Brot mit; hat man es aber aufgegessen, so ist es Zeit, schnell zurückzugehen, weil es auf der linken Seite nicht taugt 52).

44) Hastings 2, 852 ff.
45) Grimm Mythologie 2, 692 ff.; Neckel Walhall 51 ff.
46) Schröder Germanentum 34 ff.
47) Grimm Mythologie 2, 696 f.; Kuhn Mythologie Stud. 2, 70 ff.; Mannhardt Germ. Mythen 363.
48) Schröder a. a. O. 33; Grimm Mythologie 1, 295 f.; 2, 610 ff.; Meyer Germanische Mythologie 190 f.; Liebrecht Gervasius 90 ff.
49) Böhme Kinderlied 523 f. Nr. 290 ff.; Meyer Germanische Mythologie 134; ZfdMyth. 2, 190 f.; Sepp Altbayrischer Sagenschatz 640 ff. Nr. 175. 50) Meyer Germanische Mythologie 135; Mannhardt Germanische Mythen 330 f.
51) Rochholz Sagen 2, 216 f. Nr. 428; Laistner Nebelsagen 102. 178. 250 f.; Birlinger Volksth. 1, 175 Nr. 272; 1, 237 f. Nr. 365; Lütolf Sagen 257 f.; Panzer Beitrag 1, 354.
52) Zaunert Rheinland 2, 248 t.; Schell Berg. Sagen 489 Nr. 51.

5. Über die Lügenbrücke s. Lügen.

Bächtold-Stäubli.