Die Bauernfeiertage in Tirol.
von Ludwig von Hörmann.

Als im Jahre 1806 Tirol bayerisch wurde, war bekanntlich auch eine der verhasstesten Neuerungen das Verbot des Wetterläutens und die Abschaffung der so genannten Bauernfeiertage. Man weiß auch, welch böses Blut diese an und für sich gewiss sehr vernünftige Maßregel im Volke machte und wie dieselbe drei Jahre später als wirksames Aufreizungsmittel gegen die neue Regierung verwendet wurde. Ich besitze selbst in meiner Sammlung tirolischer Volkslieder mehrere darauf bezügliche Lieder, darunter ein "Klagelied wegen der von Bayern abgebrachten Feiertagen", in welchem diese Neuerung als eine von protestantischer Propaganda ausgehende Verhöhnung des Katholizismus hingestellt und der Auszug der betreffenden Heiligen aus dem "nun lutherischen" Lande in den derbsten und aufreizendsten Versen besungen wird. Auch Süß in seiner "Sammlung Salzburger Volkslieder" bringt ein ähnliches Lied, in dem sich der Unmuth der Bauern über diese bayerische Verordnung Luft macht.

Ob es nun damals von der neuen Regierung klug war, an verjährten, wenn auch noch so unvernünftigen Eigenheiten und durch die Tradition geheiligten Privilegien zu rütteln, das gehört auf ein anderes Blatt. Tatsache ist, dass die im früher zitierten Volksliede vertriebenen Heiligen nach dem Rückfalle Tirols an das angestammte Kaiserhaus wieder ihren feierlichen Einzug in die Dörfer hielten, dass ihre Festtage wieder zu Ehren kamen und im Großen und Ganzen bis zur heutigen Stunde von Bauern und Knechten mit größter Gewissenhaftigkeit gehalten werden. Vergeblich eiferte der um Hebung der Landwirtschaft in Tirol hochverdiente Graf Enzenberg - damals, anfangs der fünfziger Jahre, Präsident des tirolisch - vorarlbergischen landwirtschaftlichen Zentralvereines - gegen diesen Unfug, indem er eine auf wahrheitstreuen Daten beruhende Zusammenstellung der abgebrachten und noch abzubringenden Feiertage in verschiedenen Blättern veröffentlichte und auch mündlich, wenn ich nicht irre, gelegentlich der Eröffnung einer Bienenausstellung, dagegen in die Schranken trat. Vergeblich brachte der leider dahingeschiedene wackere Landeshauptmann-Stellvertreter von Tirol Dr. v. Grebmer im Jahre 1868 bei den versammelten Landesvätern einen vollkommen begründeten Antrag zur Abschaffung dieses Grundübels der tirolischen Landwirtschaft ein, dessen rasche Durchführung als im größten Interesse des Landes liegend selbst der Fürstbischof Gasser als "dringendes Bedürfnis;" anerkannte; umsonst richtete im Jahre des Heils 1869 der damalige Minister des Innern, Dr. Giskra, an sämtliche Statthalter einen Erlass (vom 20. August), worin dieselben beauftragt werden, "die unterstehenden Behörden anzuweisen, dass sie vorkommenden Falles durch Belohnung ihren Einfluss geltend machten, damit die Bevölkerung es von der Beobachtung solcher ,nichtgebotener' Feiertage abkommen lasse". Ja es existieren sogar päpstliche Verordnungen, welche ebenfalls die Einschränkung dieser bäuerlichen Ferialtage zum Inhalt haben. Was half es? Die meisten dieser Bauernfeiertage bestehen bis heute und werden noch fortbestehen, so lange sich nicht die in dem Mangel an Arbeitskräften liegenden Verhältnisse ändern. Denn diese sind es in erster Reihe, die den tirolischen Bauer nur zu häufig zu Vasallen seiner Untergebenen machen.*)

*) Das Meiste in diesem Artikel Berührte gilt auch von Kärnten und Steiermark, nur sind in diesen Ländern die Folgen für den reicheren Grundbesitzer nicht so fühlbar, wie in Tirol.

"Wenn d'itz an Vormittag außi gingst arbeiten, thäts di' a nit umbringen", sagt der Stoffelbauer zum Knecht, der am Magdalenatage gemütlich auf der Ofenbank liegt und die "Kruicherlen" (Fliegen) an der Stubendecke zählt, während draußen das Heu auf die Einheimsung wartet. - "Itz wascht (weißt) Baur, wenn's dir nicht g'recht ist, suchst dir asten an andern Knecht." - Der Letztere hat gewonnen Spiel mit seiner trutzigen Antwort, denn er hat sich ja bei seinem Diensteintritte am Lichtmeßtag in der Abmachung außer der Lodenjoppe, zwei rupfenen Hemden, ein Paar Beinkleidern, ein Paar Strümpfen und 80 fl. Lohn auch noch die Freigabe gewisser Bauernfeiertage ausbedungen und in Folge dessen im Hauskalender die schwarz bezeichneten ursprünglichen Feiertage einfach rot übermalt. Der Mangel an Arbeitskräften zwingt den Landwirt trotz der besseren Verköstigung, trotz der mehr als um das Vierfache erhöhten Entlohnung auf die übermütigen Forderungen des durch die hohen Löhne bei Eisenbahn- und anderen Bauten verwöhnten und ungenügsam gemachten Arbeiters einzugehen und in den sauren Apfel zu beißen, wenn er nicht zum großen Schaden noch den Spott haben will. Was hilft gegenüber solchen Faktoren der § 11 der Dienstbotenordnung vom Jahre 1857, in dem es ausdrücklich heißt: "Der Dienstbote darf sich an den abgebrachten Feiertagen der Arbeit nicht entziehen."

Welch empfindlicher Schaden durch die Haltung der Bauernfeiertage dem materiellen und moralischen Wohlstand erwächst, liegt auf der Hand. Man kann annehmen, und Dr. v. Grebmer hat auf Grund unumstößlicher Berechnungen dargetan, dass diese vielen Bauernfeiertage jeden Bauer mit nur fünf Dienstboten jährlich um wenigstens 200 fl. schädigen, welcher Schaden jetzt noch bedeutender ist, weil die Arbeitslöhne seither sich fast um das fünffache gesteigert haben, Überdies fallen diese Feiertage häufig in eine Zeit, wo die Feldarbeit die Kräfte am dringendsten benötigt, und das Wetter der Einfechsung günstig ist, während diese am darauf folgenden Arbeitstage wegen Witterungswechsel nicht mehr vorgenommen werden kann. Ist dieser Nachteil auch nur ein zufälliger, so tritt er doch oft genug ein.

Dazu kommt noch, dass Tags vorher, gewöhnlich schon am Frühnachmittage, häufig sogar schon 11 Uhr Vormittags "Feierabend" geläutet wird, somit auch der vorhergehende Tag zur Hälfte wegfällt. Ich könnte nun eine mir vorliegende eingehende Tabelle der in Tirol noch vorkommenden und in mehreren Teilen des Landes eingehaltenen Feiertage samt den ihnen vorangehenden Feierabenden geben, wenn nicht der Raum mir Schranken auferlegte. Daher muss ich den Leser bitten, sich auf Treu und Glauben mit dem Fazit meiner Rechnung zu begnügen. Es ergeben sich 56 Festtage mit (durchschnittlich gezählt) 139 Feierabendstunden. Rechnet man hiezu noch 52 gewöhnliche Sonntage mit von 5 Uhr Nachmittags gerechneten 104 vorabendlichen Feierabendstunden, so steigt obige Summe auf 108 Sonn- und Festtage und 243 Feierabendstunden, die, den Arbeitstag zu 11 Stunden gerechnet, ihrerseits wieder 22 Arbeitstagen gleichkommen, i. e. 130 Tage. Wenn man nun auch - wir wollen gewissenhaft sein - wegen Zusammenfallens der Feiertage mit Sonntagen gut gerechnet 20 Tage mit 40 Feierabendstunden (gleich 3 Tagen 7 Stunden) abrechnet, so ergibt sich dennoch als Fazit die erschreckende Summe von hundertundsechs Tagen und vier Stunden arbeitsfreie Zeit im Jahre. Fehlen also nur noch 15 Tage zum ganzen Jahresdrittel, welche "kleine Differenz" leicht dreifach durch zufällige Gelegenheits- und Lokalfeiertage, wie Scheibenschießen, Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen, Jahrmärkte, Fastnacht, Gerichtsvorladungen etc. etc. beglichen wird. Die Weißenbachtaler brauchen diese "außerordentliche" Gelegenheit gar nicht, um zum Jahresdrittel zu kommen, denn sie haben ohnehin 14 Feiertage über der genannten Zahl. Bemerken muss ich noch, dass die mir vorliegende Tabelle noch nicht einmal ganz komplett ist, dass die namentlich im Unterlande im besten Schwunge befindlichen "blauen Montage" dabei nicht gerechnet sind, ebenso nicht die wegen Tags vorher stattgehabter Trunkenheit, Raufhändel u. s. w. meistens entfallenden halben darauf folgenden Tage.

Ist das nicht mehr als gemütlich, wenn jeder dritte Tag ein arbeitsfreier, mithin jedes dritte Jahr ein arbeitsloses ist? Sind unsere tirolischen Triften vielleicht von der Natur so gesegnet, dass sie den mangelnden Fleiß durch Überschwänglichkeit vergelten, oder haben wir vielleicht eine so reiche Industrie nach Art der Schweiz oder des Schwarzwaldes, dass sie das ersetzt was der Boden nicht gewährt? "Haben wir Tiroler", möchte man mit dem Kleinbauer im Unterinntal ausrufen, "ein Recht, uns über Steuerlast und Armut zu beschweren, wenn die Arbeit, die erste Quelle des Nationalwohlstandes, nicht gemäß dem Verstande, sondern nach einem alten Herkommen bestellt und durch den Widerspruch beider ein großer Verlust an Qualität und Quantität des im Lande der Viehzucht den Ausschlag gebenden Naturproduktes der Wiesen verursacht wird?"

Gegenüber diesem betrübenden Faktum muss die Frage nach gründlicher, wenigstens teilweiser Abhilfe entstehen, die vielleicht darin einen kräftigen Hebel erhält, dass in neuerer Zeit auch unter den Bauern selbst die Klagen über das Unwesen der Dienstboten sich mehren, während sie sich bisher zu diesem Treiben meist passiv verhielten. Der Einzelne kann diesem schädlichen Unfug nicht steuern, da muss die Gesamtheit helfen. In erster Linie trifft diese Verpflichtung die landwirtschaftlichen Vereine. Der landwirtschaftliche Bezirksverein von Bruneck hat daher einen guten Anfang gemacht, als er im Jahre 1868 durch Dr. v. Grebmer beim Landtag eine Petition um Regelung der Arbeitstage durch ein Landesgesetz einbrachte, nachdem er schon früher durch die Verpflichtung jedes seiner Mitglieder "bei der Aufnahme der Dienstboten jede Einstellung der Arbeit an den von der Kirche abgeschafften Feiertagen vertragsmäßig auszuschließen", in die Mauer dieses Vorurteils eine Bresche geschossen. Da ferner die Feiertagsfrage auf's engste mit der Dienstbotenordnung zusammenhängt, so verlangte er vom Landtag eine zweckmäßige Revision der ohnehin nur provisorischen Dienstbotenordnung vom Jahre 1857 und Vorlegung eines Gesetzentwurfes in der nächsten Session. Dies war im Jahre 1868 und jetzt schreiben wir 1877. Es dürften demnach die Erhebungen über die Revisionsbedürftigkeit gewisser Paragraphe der Dienstbotenordnung mit "Zuhilfenahme der Ordinariate, Bezirksvertretungen und landwirtschaftlichen Vereine", im Hinblick auf diese in der Tat brennende Landesfrage denn doch bald gepflogen sein. Wie wir wissen, ist diese Angelegenheit im letzten Tiroler Landtage wieder zur Besprechung gekommen; zu wünschen wäre es im Interesse des Landes, wenn sie einmal endgiltig erledigt würde.

Quelle: Volksbräuche der Alpenländer - IV. Faschingsgebräuche, Ludwig von Hörmann, in: Der Alpenfreund, Monatshefte für Verbreitung von Alpenkunde unter Jung und Alt in populären Schilderungen aus dem Gesammtgebiet der Alpenwelt und mit praktischen Winken zur genußvollen Bereisung derselben. HG Dr. Ed. Amthor, 10. Band, Gera 1877, S. 126 - 128.
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