Mondsee

Ein wildes Hin- und Herjagen von Nebeln zeigt und versteckt den Mond, unter welchem im See eine breite Fläche von blassem Licht sich hebt und senkt. Die flimmernde Dämmerung hält uns wohl die großen Linien der Landschaft, wie sie sich aus Wasser und Gestein entwickelt, verborgen, aber bei dem Schein des Gestirns däucht es uns am besten, zuerst den ihm heiligen See zu erblicken. Es gibt kaum irgendwo ein Gewässer in den Bergen, dessen Ufer vom Licht des Mondes in Verbindung mit der Wasserfläche in so auffälliger Weise verklärt und verwandelt erscheinen. Man muß ihn unter diesem Schein gesehen haben, wenn man ihn kennen will. Der alte Maninsee ist dem 'Herrn Man' zugehörend, dem 'Herrn', wie die leblose Kugel von den Bewohnern des Salzachlandes noch heute genannt wird. Mani, der göttliche Zwerg, wurde an den waldigen Gestaden verehrt. Weiter im Osten gehört ihm ein Bergwald: der Man-Hart (Mondwald). Hier aber zieht sich sein Gewässer hin, dessen Wellen im Norden an grüne Wiesen und Hügel, dort im Süden an jähe Felswände schlagen. Es gibt freilich auch solche, die es besser wissen, wie es sich mit dem Namen dieses tiefen Sees verhält. Wenn man eine Landkarte betrachtet und sein Vorstellungsvermögen nach den Angaben und Einflüsterungen eines anderen stark anstrengt, so ist es am Ende nicht undenkbar, daß man eine Ähnlichkeit der Ufernumrisse mit der Mondsichel entdeckt. Wer aber den See vom Ufer aus betrachtet, sieht eine eiförmige Wasserfläche - die obere Einbuchtung gegen Osten verstecken ihm waldige Vorsprünge -, und er denkt gewiß an jeden Gegenstand der sichtbaren Welt eher als an die Mondsichel. Eigentlich sollten alle Seen, deren Gestade Krümmungen darbieten, Mondsee heißen, wenn jene Etymologen recht behalten, welche behaupten, daß Markomanen oder Heruler, oder wer immer von unseren schöngeistig so sehr zurückgebliebenen Ahnenstämmen sich zuerst hier herumtrieb, Wassern und Bergzügen Namen nach idealen Umrissen gegeben haben.

Quelle: Das Österreichische Seenbuch, Heinrich Noë , München 1867, S. 21 - 22.