Die Polizeikontrolle

Eine Autofahrerin wird in der Schweiz bei einer Routine-Verkehrskontrolle angehalten. Bei der Überprüfung ihrer Dokumente stellen die Beamten fest, daß der Zulassungsschein des neuen Wagens noch nicht unterschrieben ist und reichen der Fahrerin einen Kugelschreiber zum Unterschreiben in den Wagen.

Im Glauben, das sei nun der Alkoholtest nimmt diese den Kugelschreiber in den Mund und plagt sich, diesen mit Atemluft zu befüllen.

Bei der unweigerlich folgenden Blutkontrolle wird bei ihr ein sehr hoher Blutalkoholwert diagnostiziert.

Quelle: Zeitungsnotiz in den 'Oberösterreichischen Nachrichten' Mitte der 1980er Jahre

Anmerkung von Nina, 28.8.2006: In der Schweiz werden Zulassungsscheine nie unterschrieben, weder früher noch heute...

Anmerkung: zur Zeit der Zeitungsnotitz wurde die Ersteinschätzung möglicher Alkoholisierung bei Verkehrskontrollen mit einem Mundstück und damit aufzublasendem Ballon vorgenommen.
Der Ballon diente zur Kontrolle, ob der zu Überprüfende eine gewisse Menge Atemluft durchbläst, das Mundstück hatte einen farblichen Indikator, welcher in der Atemluft nachweisbaren Alkoholgehalt einschätzte.
Bei positiver Anzeige des Mundstückes erfolgte eine Blutabnahme bei einem amtlichen Arzt um den Alkoholgehalt des Blutes exakt zu messen. (Eine Fahruntauglichkeit, wie etwa Übermüdung etc. konnte bzw kann bis zur Gegenwart von diesem auch bei anderen Indikationen [Hinweisen], festgestellt werden.)
Es gab um die Methode der Alkoholkontrolle mit dem aufzublasenden Ballon viele Sagen, Hinweise werden sehr gerne entgegengenommen!
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