Aschengrübel

Ein kleines Mädchen hatte seine beiden Eltern früh verloren. Sie hatten ihm nichts hinterlassen als nur ein wunderschönes, strahlendes Kleid und dazu ein Testament; kein Mensch wußte aber, wo dieses hingekommen war. Also nahm das Mädchen das Kleid in ein Tüchlein und suchte sich einen Dienst. Es mußte froh sein, endlich in einem vornehmen Haus eine Unterkunft zu finden, wo es die niedrigste Küchen- und Stallarbeit zu besorgen hatte. Deswegen nannte man es nur das Aschengrübel. Sein schönes Kleid aber versteckte es gleich anfangs unter einer Tanne.

Nach einiger Zeit war im Orte Musik und Tanz; da ging es lustig zu, und am fröhlichsten war der Sohn des vornehmen Hauses, in welchem Aschengrübel das armselige Leben führte. Da bat auch das Mädchen ihre Herrschaft um Erlaubnis, auf den Tanzplatz zu gehen.

"Ja", sagte die Meistersfrau, "gehn und zusehn darfst du, aber beileibe nicht tanzen."

Da ging es zu der Tanne hin, wusch sich unterwegs an einer Quelle Gesicht und Hände von Staub und Ruß blank und zog sein stählendes Kleid an, und da war es eine wunderschöne Jungfrau.

Als es nun auf dem Tanzplatz erschien, blickte alles nach ihm hin, und der vornehme Jüngling kam allen andern zuvor, und weil er Aschengrübel nicht erkannte, so lud er es zum Tanze ein. Aber es ließ sich nicht dazu bewegen, so dringlich er es auch bat. Zeitig entsprang es und kam wieder unter die Tanne zurück; hier legte es sein Kleid weg und machte sich Gesicht und Hände wieder rußig. Da kam plötzlich ein winziges Männchen hinter der Tanne hervor, das grüßte mit freundlichen Worten, und - hast ihn nicht gesehn - da war der Kleine wieder verschwunden, wie er gekommen war.

Von der Zeit an hatte aber der vornehme Jüngling keine Ruhe mehr, bis er es zuwege gebracht hatte, daß wiederum ein Tanz abgehalten wurde. Aschengrübel fragte die Herrschaft auch wieder um Erlaubnis, hinzugehen.

"Ja", sagte die Meistersfrau, "gehn und zusehn darfst du, aber beileibe nicht tanzen!"

Da tat es wie das erste Mal, und als es in dem strahlenden Kleide auf dem Tanzplatz erschien, da hatte der Jüngling wieder nur Augen für die schöne Jungfrau und bat sie noch dringlicher als das erste Mal, mit ihm zu tanzen, und als Aschengrübel es weigerte, so wollte er ihm mit Gewalt einen Kuß geben. Aber es entschlüpfte ihm wie ein Mäuschen vor der Katze und kam wieder zu der Tanne zurück. Da kam auch das winzige Männchen wieder, das grüßte noch viel freundlicher als zuvor.

Dem Jüngling kam aber die schöne Jungfrau nicht mehr aus dem Sinn, und er hatte keinen Trost und keine Freude auf der Welt, bis wieder Tanz war. Aschengrübel tat wieder nach Gewohnheit, und als es in dem strahlenden Kleid auf den Tanzplatz kam, da faßte der Jüngling es bei der Hand und wollte es nicht mehr loslassen, bis es ihm versprochen hätte, daß es seine Frau werden wollte. Nun hätte es sich in den Boden verkriechen mögen, weil es ihm endlich sagen mußte, daß es nur das Aschengrübel sei, das im Hause seiner Eltern die armselige Küchen- und Stallarbeit verrichte. Allein der Jüngling hatte es ebenso lieb wie vorher und setzte sofort den Tag fest, an welchem die Hochzeit gefeiert werden sollte. Aschengriibel bedingte sich aus, bis dorthin noch unbekannt bleiben zu dürfen, und der Bräutigam mußte versprechen, den Namen seiner Braut geheimzuhalten. Dann ging Aschengrübel zu der Tanne, und da kam auch das winzige Männchen, das schmunzelte vor lauter Freundlichkeit, als es grüßte.

Als aber der Hochzeitstag da war und Aschengrübel zum letzten Mal nach der Tanne kam, um das strahlende Kleid anzuziehn, funkelten des Männchens Augen vor heller Freude und Güte, und es sagte: "Da hast du auch etwas zur Mitgift." Damit übergab er ihm ein Buch, und als es dasselbe öffnete, da war es das Testament ihrer Eltern, das sie zur Erbin einer großen Herrschaft einsetzte. Hocherfreut eilte Aschengrübel zu ihrem Bräutigam, der Bräutigam führte Aschengrübel zu seinen Eltern, und da ward eine Hochzeit gefeiert, ihr habt in euerm Leben noch keine schönere gesehn.

Quelle: Otto Sutermeister, Kinder- und Hausmärchen aus der Schweiz. Aarau 1873. Nr. 9.
(Innerschweiz, Entlebuch). AaTh 510 B.