DER BLINDE LÜR MURKEN UND ERNST RINNEN. 1639

Lür Murken, ein Blinder, war aus Lilienthal gebürtig und mit seiner ersten Frau bis nach Holland betteln gegangen. Als aber dieselbe dieses herumziehenden Lebens müde, ihm nicht weiter folgen wollte, hatte er sich zu Oldenburg mit einer andern trauen lassen, weswegen ihm die Strafe zuerkannt wurde, daß er im Gefängniß sollte mit Ruthen ausgestrichen werden. Aber auf Vorbitte der Verwandten geschah ihm die Gnade, daß ihm nur die Ruthe vorgelegt wurde mit dem Richtschwert, da er dann auf diesem die Stadt verschwören müssen.

Ebenfalls sollte Ernst Rinnen im Gefängniß gestäubt werden wegen eines verübten Schweinediebstahls, doch wurde er gleicherweise auf Vorbitte seiner Angehörigen, wie Lür Murken begnadigt.


Quelle: Friedrich Wagenfeld, Bremen's Volkssagen, Bremen 1845, Erster Band, Nr. 36