Das Strafgericht.

Ein Mädchen, welches in der Osterthorstraße diente, stand in Verdacht, mehre Hausdiebstähle begangen zu haben. Vergeblich drang die Herrschaft in sie, um sie zum Geständniß zu bringen; ja die Dirne vermaß sich hoch und theuer und lud alle Strafgerichte des gerechten Gottes auf sich herab, wofern ihr von den geraubten Sachen das Geringste bewußt; damit mußte denn auch wohl die Herrschaft sich begnügen. Aber sie wurde unmittelbar darauf siech und elend, daß sie auf eine unerhörte, schreckliche Weise aufschwoll und gepeinigt wurde von allerlei Pein, bis an ihren Tod, der einige Tage darauf erfolgte. Nach ihrem Tode kroch ihr ein großer Frosch aus dem Munde.

Quelle: Friedrich Wagenfeld, Bremen's Volkssagen, Bremen 1845, Zweiter Band, Nr. 16