33. Rübezahl tut einem unbescheidenen Zutrinker Bescheid.

Ein schlesischer Student erwähnte gegen mir, daß unlängsten ein paar Kaufdiener aus Breslau über das Gebürge [Gebirge] reisen wollen, darzu sie einen Gefährten gedungen haben, nämlich einen Mann von selbigem Gebürge, als der die beste Bahne könnte zeigen und ihnen am richtigsten in Böhmen würde verhelfen; zur Reise aber hatten sie sich mit Proviant versehen und auf ein Interim eine Flasche Bier mit sich genommen. Wie sie aber unterwegens gewesen, hatte ihnen gut gedeuchtet, ein wenig zu speisen und zu trinken, darzu sie sich denn hatten niedergesetzt; drüber einer ungefähr den Rübezahl in der Feme auf einem Baum sitzen siehet. Dieser nun, wie er ein lustiger Kumpe gewesen war, also hatte er fiugs, die Flasche in der Hand habende, gesaget: Es gilt dir, Rübezahl! Drüber ihr Bote war erschrocken und fiugs aufs Gesichte niedergefallen, dem Geiste gleichsam eine abbittliche Ehrerzeigung für den ruchlosen Gast zu tun, wie die Leute denn droben also sollen gewohnet sein, wenn sie den erzörneten Berggott versöhnen wollen, als den sie ohne das nicht provozieren, ärgern oder äffen, weil sie seine Ein- und Beiwohner sein. Aber was geschieht weiter drauf? Wie der Kramersdiener kaum die Flasche niedergesetzt hatte, da war Rübezahl in der Furi herunter gefahren kommen, hatte die Flasche mit sich in die Luft gerissen, solche erstlich zusehens ausgesoffen und hernach herunterwärts auf den Boden geworfen mit solchem Ungestüme, daß sie, ich weiß nicht in wieviel Stücke, zersprungen. Ferner hat er hierauf ein gräßliches Ungewitter erreget, daß sie nicht anders gedacht hatten, als es käme der Jüngste Tag, wie sie denn auch kaum ihr Leben darvon gebracht haben. Das heißt einem unbescheidnen Gaste Bescheid tun.

Quelle: Bekannte und unbekannte Historien von Rübezahl, Johannes Praetorius, 1920, S. 32
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