DIE RECHTE DER RAXENDORFER

Raxendorf wird schon im Jahre 1202 urkundlich genannt und ist, obwohl derzeit ganz unbedeutend, einst von hohem markt- und landrechtlichen Ansehen gewesen. Der Markt Raxendorf genoß seinerzeit einer Auszeichnung, wie kein zweiter Ort in Österreich, vielleicht wie keiner in Europa; diese Auszeichnung bestand in einem Freiheitsbrief, worin den Raxendorfern vor vielen Jahrhunderten nebst dem Rechte, eine eigene Gerichtsbarkeit in ihrem Weichbilde auszuüben, noch ganz besondere Rechte zuerkannt wurden; so waren sie z. B. frei von jeder Zoll- und Mautgebühr und wenn ein Raxendorfer bei Hof erschien, mußten die Pferde des Herzogs aus dem Stalle geführt werden, damit man die Pferde der Raxendorfer hineinstellen konnte usw. Welcher Landesfürst den Raxendorfern diese Privilegien und aus welchem Beweggrunde er sie erteilt hat, ist nicht ermittelt, weil die Originalurkunde selbst nicht mehr existiert; die Sage führt diese außerordentliche landesfürstliche Erkenntlichkeit auf die einst durch ein Raxendorfer Bauernweib ausgeführte Rettung eines Herzogs vor feindlicher Verfolgung zurück; diese Raxendorfer Privilegien wurden in den Jahren 1660, 1699 und 1716 durch neuerliche Bestätigung der Landesfürsten bekräftigt.


Kommentar: (Josef Rabl.)
Quelle: Carl Calliano, Niederösterreichischer Sagenschatz, Wien 1924, Band II, S. 56