Weyer bei Judenburg
Ein Ritter von Rattmannsdorf war Herr auf Schloß Weyer. Er liebte ein Edelfräulein, doch sträubte sich seine Stiefmutter gegen diese Ehe und auch ihre Stiefmutter wollte sie zur Ehe mit einem anderen Edelmanne zwingen; deshalb war das Edelfräulein ganz verzweifelt und wollte lieber ins Nonnenstift Göß eintreten.
Dieses nun erzählte dem Ritter von Rattmannsdorf ein Junker, welcher das Fräulein ins Kloster begleiten sollte, und riet ihm, einfach das Mädchen bei seinem Zug nach Göß abzufangen und sich dann heimlich trauen zu lassen; dann sollte er nach Wien zum Kaiser eilen.
Er war mit diesem Rate einverstanden, jedoch stürzte infolge eines schlechten Hufeisens beim Hinreiten das Pferd und er fiel so unglücklich, daß er tot liegen blieb. So fand ihn seine Braut und ihre Begleitung. Nun zog sie wohl nach den Trauerfeierlichkeilen nach Göß ins Kloster.
Im Blutsaal des Schlosses Weyer wurde einer der Schloßherren, der seinen Nebenbuhler erstochen halte, von drei Fehmrichtern zum Tode verurteilt. Deshalb müssen die drei Fehmrichter immer dort umgehen und ihr Urteil revidieren, und auch der vierte Richter gesellt sich häufig zu ihnen.
Auch spukte eine Gräfin lange Zeit im Schlosse. Ein Stuhl, der im Saale stand, Murde von ihr regelmäßig benützt. Als man den Stuhl entfernte, hörte der Spuk auf.
(Von Krainz)
Quelle: Burgsagen aus Steiermark, P. Romuald Pramberger, Seckau 1937, S. 79.
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