Die ungerechten Schiedsrichter

Im vorigen Jahrhundert waren die Gemeinden Au und der Hof Klingenberg bei Ötz im Streite wegen Weide und Holzgenuß im sogenannten "Leutach - Birkenwalde". - Um den langwierigen Streit endlich auszugleichen oder zur Entscheidung zu bringen, wurden Schiedsrichter erwählt, welche jeder der streitenden Parteien Recht sprechen und deren Grenzen und Befugnisse feststellen sollten. Aber wie es mißlich ist, wenn ein Privatmann gegen eine Behörde oder eine Unterbehörde gegen eine Landesregierung streitet, da der Kleinere unter allen Umständen den kürzeren zieht, ist auch der Streit eines Hofbauers gegen eine Gemeinde für erstern ein nur nachteiliger, wie auch hier. Die Gemeinde Au gewann e Schiedsrichter durch allerlei für sich. Diese setzten nun die Grenzsteine, handelten aber dabei ganz parteiisch, indem sie die Gemeinde Au zu sehr berücksichtigten, wodurch der Hof Klingenberg gänzlich eingeschränkt wurde. Diese Schiedsrichter sah man nun nächtlich, teils in ihrer gewöhnlichen Kleidung, teils ganz feurig, auf der Grenze auf und ab wandeln, unter sich zusammenschlagen, und man hörte sie erbärmlich schreien. Dies bewog nun die Gemeinde Au, die Sache neuerdings auszugleichen, welches zu Anfang des vorigen Jahrhunderts geschah, bei welcher Verhandlung die gerichtlich ausgefertigte und noch im Original vorhandene Vertragsurkunde in bezug auf obige Sache sich folgendermaßen ausdrückt:

"Im namben der Allerheiligsten Dreifaltighkeit, Gott Vatter, Sohn und Heilliger Geist, Khundt und zu wissen sei hirmit in diesen offenen Instrument angefiegt Mannigelichen. C. O. - Dann aber aus Jenigen, welche maistens diese vorig Strittigkheitten erwenth haben, theils verstorben und in geistweiser Gestalte bei denen neuerlich durch vorigen Comissions Spruch ausgezaigte Abmärchungen zum öfftern sehen gelassen, daß man ihre Persohnen gleichsamb genieglich erkhennen khönnen, welches die Gemeine ab Au also zu Gemieth gefiehret, daß khein andern Schuldt als weillen vor Aufgerichten Commissions vergleich und Außzaigung vorahngegagnen Viehtribs, Wunn und Waidsgenuß, Gassenerhaltung mit Zaun und Mauren einmalen zu sehen gewesen, nit sein durfte, dann, daß man den Klingenbergerhof wider altes Herkhommen zu hart eingeschränkhet und beschwert habe. Und nachdem Sy Auer sich sich entschlossen angedeuten Hof wiederumben in Seine alten Gerechtsambe mit obigen Besunhunngen zustellen, der Algietige Got die Barmherzigkeit erzaiget, daß seithero einiger Geist nit mer an vorigen Orthen, Gott sei ewiges Lob gesagt, sich verspüren gelassen und Zweifels ohne Ihre Seeln zu seiner Ewigen Anschauung und himmlischen Glory gelangt sein werden" usw.

Quelle: Deutsche Alpensagen. Gesammelt und herausgegeben von Johann Nepomuk Ritter von Alpenburg, Wien 1861, Nr. 171.