UNRECHT GUT

In einem dem Widum benachbarten Obstgarten sah man zwischen zwölf und ein Uhr nacht eine Frau mit einem Kind am Arm herumgehen. Erst als dieser Fleck Erde dem Kirchengut einverleibt worden war, hörte der Spuk auf. Nach Ansicht alter Leute soll es sich dabei um unrechtmäßig erworbenen Grund gehandelt haben.


Quelle: Imster Geisterbrevier, Hermann J. Spiehs, Imst 1936, Seite 5