Advokaten in der Hölle

Ein verstorbener Müller, welcher sein ganzes Leben nichts als die Leute betrogen hatte, wollte gar nicht in die Hölle und beschloß, gegen den Teufel einen Prozeß anzustrengen. Da man aber dazu einen Advokaten braucht, und der Teufel, um sich selbst nicht zu schädigen, keinen aus der Hölle herausgab, wanderte der Müller zum Himmelstor und verlangte vom hl. Petrus, daß er ihm einen Advokaten herausrufen solle, er müsse mit dem Teufel prozessen [prozessieren]. St. Petrus wollte davon absolut nichts wissen und entschloß sich erst, als der Müller nicht nachgab, in den Himmel zu gehen und einen aufzusuchen. Der Müller wartete und wartete und als der Heilige endlich wieder herauskam, hatte er keinen Advokaten bei sich und sagte:

Mei lieber Millner, i hun koan Advokatn nit im gonz'n Himmelreich gfuntn!

Quelle: Advokaten in der Hölle, Dörler, Tiroler Teufelsglaube, ZfVk. 9, 1899, 374 zit. nach Will-Erich Peuckert, Ostalpensagen, Berlin 1963, Nr. 224, S. 119