lus primae noctis

Zwei ziemlich große Bauernhäuser in Satteins, Haus-Nr. 140 und 176, sollen einst den Rittern gehört haben.

Die Burgherren in hiesiger Gegend hätten von den Bauern durchwegs hohe Abgaben verlangt; am gnädigsten hätten es noch die Herren von Schwarzenhorn gemacht. Andererseits aber hätten diese zwischen mein und dein nicht immer so genau unterschieden, und so sei es gekommen, daß sie aus Satteins fortfliehen mußten; die Bauern aber wären ihnen bei der Flucht behilflich gewesen; die Flüchtlinge hätten ihren Pferden die Hufeisen umgekehrt aufgenagelt, um über die Fluchtrichtung zu täuschen.

Auch von diesen Rittern wird die Handhabung des mittelalterlichen lus primae noctis berichtet und hätten die Leibeigenentöchter nach der Hochzeit die erste Nacht beim Burgherrn zubringen müssen.

Im Keller der Burg hätte es zeitweilig gespukt oder gerumpelt.

Quelle: Andreas Ulmer, Die Burgen und Edelsitze Vorarlbergs und Liechtensteins, Dornbirn 1925-1931 , S. 497f, zit. nach Sagen aus Vorarlberg, Hrsg. Leander Petzoldt, München 1994, S. 83