Die Polizeikontrolle
Eine Autofahrerin wird in der Schweiz bei einer Routine-Verkehrskontrolle
angehalten. Bei der Überprüfung ihrer Dokumente stellen die
Beamten fest, daß der Zulassungsschein des neuen Wagens noch nicht
unterschrieben ist und reichen der Fahrerin einen Kugelschreiber zum Unterschreiben
in den Wagen.
Im Glauben, das sei nun der Alkoholtest nimmt diese den Kugelschreiber
in den Mund und plagt sich, diesen mit Atemluft zu befüllen.
Bei der unweigerlich folgenden Blutkontrolle wird bei ihr ein sehr hoher Blutalkoholwert diagnostiziert.
Quelle: Zeitungsnotiz in den 'Oberösterreichischen Nachrichten' Mitte der 1980er Jahre
Anmerkung von Nina, 28.8.2006: In der Schweiz werden Zulassungsscheine nie unterschrieben, weder früher noch heute...
Anmerkung: zur Zeit der Zeitungsnotitz wurde die Ersteinschätzung
möglicher Alkoholisierung bei Verkehrskontrollen mit einem Mundstück
und damit aufzublasendem Ballon vorgenommen.
Der Ballon diente zur Kontrolle, ob der zu Überprüfende eine
gewisse Menge Atemluft durchbläst, das Mundstück hatte einen
farblichen Indikator, welcher in der Atemluft nachweisbaren Alkoholgehalt
einschätzte.
Bei positiver Anzeige des Mundstückes erfolgte eine Blutabnahme bei
einem amtlichen Arzt um den Alkoholgehalt des Blutes exakt zu messen.
(Eine Fahruntauglichkeit, wie etwa Übermüdung etc. konnte bzw
kann bis zur Gegenwart von diesem auch bei anderen Indikationen [Hinweisen],
festgestellt werden.)
Es gab um die Methode der Alkoholkontrolle mit dem aufzublasenden Ballon
viele Sagen, Hinweise werden sehr gerne entgegengenommen!
© www.sagen.at