Das heimliche Gericht.
In dem ältesten an der Spree gelegenen Theile des Schlosses zu Berlin, sagt man, befinde sich noch von alten Zeiten her in dem Thurme, welcher der grüne Hut heißt, eine steinerne Figur, eine Jungfrau, mit einem Schwerte in jeder Hand. Hierher sollen vor Alters Verbrecher, die man nicht öffentlich hinrichten wollte, geführt sein, und sobald sie vor die Bildsäule getreten, hätten die Schwerter mittelst eines Federdruckes denselben augenblicklich das Haupt vom Rumpfe getrennt; der Körper wäre aber dann durch eine Fallthür tief hinab in den Thurm gestürzt, wo er dann bei Kröten und Molchen vermodert.
Quelle: Kuhn, Adalbert, Märkische Sagen und Märchen
nebst einem Anhange von Gebräuchen und Aberglauben. Berlin, 1843.
Nr. 122, S. 213.