DER ERBSCHLÜSSEL ENTDECKT DIE DIEBE
Den 23. Nov. 1639 wurde die Warneke'sche vor den Kamerarius geführt, nähern Aufschluß zu geben über das Nachweisen mit dem Schlüssel, wodurch Schwer Meneken und Diedrich Borries Kinder des Diebstahls beschuldigt waren. Sie berichtete nun, als ihr das Linnen gestohlen sei, wäre sie auf Anrathen ihrer Dirne zu der Drantemann'schen gegangen, die sich auf das Nachweisen verstehe.
Als sie zu derselben gekommen wäre und sich des Diebstahls wegen beklagt hätte, habe die Drantemann'sche einen Erbschlüssel genommen und die junge Drantemann'sche herzugerufen, die den Schlüssel zugleich mit ihr auf dem Finger gehalten. Darauf habe die Alte verschiedene Personen hergenannt, aber der Schlüssel sei unbeweglich geblieben bis man auf jene Kinder gekommen wäre. Da habe sich der Schlüssel bewegt und umgedreht und die Drantemann'sche habe erklärt, die genannten Kinder seien die Thäter.
Darauf wurde die Drantemann'sche, die junge sowohl wie die alte befragt und gestanden, daß die Sache sich wirklich so verhalten habe.
Der eigentliche Verlauf sei aber dieser. Man nehme ein Evangelienbuch und schlage auf das Evangelium Johannis. Da müsse der Schlüssel hineingesteckt und mit zwei Fingern in die Höhe gehalten werden, daß das Buch auf dem Schlüssel in der Schwebe hänge. Alsdann nenne man die verdächtigen Personen der Reihe nach her, wobei der Eine sage müsse: Sie hat es gethan, der Andere: Sie hat es nicht gethan. Wenn dies zu dreien Malen wiederholt und die Person, so da schuldig, genannt worden sei, laufe das Buch herum und falle vom Schlüssel herunter; sonst bleibe es unbeweglich.
Quelle: Friedrich Wagenfeld, Bremen's Volkssagen,
Bremen 1845, Erster Band, Nr. 30