Das Strafgericht.
Ein Mädchen, welches in der Osterthorstraße diente, stand
in Verdacht, mehre Hausdiebstähle begangen zu haben. Vergeblich drang
die Herrschaft in sie, um sie zum Geständniß zu bringen; ja
die Dirne vermaß sich hoch und theuer und lud alle Strafgerichte
des gerechten Gottes auf sich herab, wofern ihr von den geraubten Sachen
das Geringste bewußt; damit mußte denn auch wohl die Herrschaft
sich begnügen. Aber sie wurde unmittelbar darauf siech und elend,
daß sie auf eine unerhörte, schreckliche Weise aufschwoll und
gepeinigt wurde von allerlei Pein, bis an ihren Tod, der einige Tage darauf
erfolgte. Nach ihrem Tode kroch ihr ein großer Frosch aus dem Munde.
Quelle: Friedrich Wagenfeld, Bremen's Volkssagen, Bremen 1845, Zweiter Band, Nr. 16