DER RITTER MIT DER STEINERNEN HAND

Im Tale der Mur, bei St. Michael, wurde vor vielen Jahrhunderten eine Schlacht geschlagen. Wohl suchte der kaiserliche Feldhauptmann sich der feindlichen Übermacht zu wehren, aber er würde mitsamt seinen Kriegsscharen den Untergang gefunden haben, wenn nicht der Kaiser mit seinen Reitern den Abhang eines Berges herabgesprengt und dem Feinde in den Rücken gefallen wäre. Zum Andenken an den erfochtenen Sieg erbaute der Kaiser auf der Höhe des Berges, von dem er sich mit den Seinigen auf die Feinde gestürzt und sie zum Weichen gebracht hatte, eine Burg, welche er "Kaisersberg" nannte und seinem tapferen Feldhauptmann schenkte, der von nun ab den Namen eines "Ritters von Kaisersberg" führte.

Der letzte Ritter dieses Geschlechtes hatte eine einzige Tochter, die er, als es mit ihm zum Sterben kam, zur alleinigen Erbin seiner Güter und Reichtümer einsetzte. Der Ritter hatte seinen Burgkaplan mit der Abfassung und Verwahrung des Testamentes betraut, zugleich aber auch einen ihm bekannten Ritter zum Vormunde über sein Töchterchen bestellt. Bald danach schloß der Kaisersberger für immer seine Augen.

Anfänglich achtete Ritter Siebenherz, so hieß der Vormund, gar sehr auf sein Mündel, das jugendliche Schloßfräulein. Aber nach und nach schlichen sich böse Absichten in sein Herz ein. Er wollte Herr der vom Ritter von Kaisersberg hinterlassenen Güter werden und überdachte deshalb, wie er seine schwarzen Pläne am ehesten und leichtesten zur Ausführung brächte. Der Zufall kam ihm dabei zu Hilfe. Der Burgkaplan, ein alter, ehrwürdiger Priester, welcher von dem Vorhandensein eines Testamentes niemandem etwas gesagt hatte, unternahm eine Wallfahrt in ferne Länder; er glaubte das Burgfräulein in der sicheren Obhut seines Vormundes und ergriff ruhigen Gewissens den Pilgerstab. Kaum aber war er aus der Burg gezogen, so zeigte sich Ritter Siebenherz in seiner wahren Gestalt. Er behandelte nicht nur das ihm von seinem Freunde anvertraute Ritterfräulein sehr rauh, sondern setzte es sogar nach einiger Zeit ins Gefängnis und eignete sich nun seine Güter und Reichtümer an. Aber als er sich dann auch als den eigentlichen und rechtmäßigen Herrn von Kaisersberg auszugeben begann und sich in seinen Aussagen auf ein von ihm vorgewiesenes falsches Testament berief, da nahm das Gericht sich des guten Rechtes der letzten Kaisersbergerin an. Der Ritter mußte auf Befehl des Kaisers sich vor dessen Räten verantworten. Er tat dies mit großer Frechheit und erbot sich, seine Behauptungen durch einen Eid zu bekräftigen. Dies wurde ihm auch gestattet, doch nicht ohne Hinweis auf die furchtbaren Folgen, die ein falscher Schwur nach sich ziehe.

Am bestimmten Tage fand sich Siebenherz im Gerichtssaale ein. Die Eidesformel wurde ihm vorgelesen; er wiederholte dieselbe, beschwor die Echtheit und Unanfechtbarkeit des von ihm vorgewiesenen Testamentes und sagte zum Schlusse, der Himmel möge ihn strafen und seine Hand zu Stein werden lassen, wenn er einen falschen Eid abgelegt habe.

Totenstille herrschte bei diesen vermessenen Worten im Gerichtssaale. Schon glaubte Siebenherz seine Sache gewonnen zu haben, da trat aus der Reihe der Zuhörer ein alter Priester hervor. Hoch aufgerichtet und mit zorniger Miene schleuderte er dem Ritter das Wort "Meineidiger" zu und entfaltete dann vor den Richtern eine Pergamenturkunde, an welcher unverletzt das Siegel des letzten Kaisersbergers hing. Kaum hatte Siebenherz dem Burgkaplan, denn dieser war der Priester, ins Antlitz geblickt, so wurde er leichenblaß im Gesichte; er tat einen furchtbaren Schrei und lief gleich einem Wahnsinnigen aus dem Gerichtssaale hinaus.

Gott hatte den Meineidigen gestraft. Was er selbst frevelnd begehrt hatte, war ihm geschehen: sein rechter Arm war zu Stein geworden.

Das Gericht sprach die von Siebenherz an sich gebrachten Güter und Reichtümer der Tochter des letzten Kaisersbergers zu. Der Meineidige aber zog wahnsinnig durch alle Gaue und verbreitete überall Schrecken und Furcht, wo er sich sehen ließ. Jedermann scheute sich und floh vor dem Ritter mit der steinernen Hand.

Sagen aus der grünen Mark, Hans von der Sann, Graz 1911