Geschichtliches und Sagenhaftes von Trins
Ein Beitrag zur Trinser Ortsgeschichte von Oberlehrer Michael Meßner.
Der sensationelle Skelettfund, der am 31. August dieses Jahres [1935] bei Ausbesserungsarbeiten einer schadhaften Mauer im früheren Trinser Widum gemacht wurde und worüber die Zeitungen berichtet haben, brachte für die Ortsgeschichte zwar keine wesentlichen Aufschlüsse, hat aber hinsichtlich der Heimatkunde doch recht befruchtend gewirkt. Er weckte das Interesse für vergangene Ereignisse im Ort und brachte den Ortsinsassen längst vergangene Geschehnisse wieder in frische Erinnerung. Längst Geschehenes wurde wieder lebendig, alte Spukgeschichten, in denen ein geschichtlicher Kern steckt, gingen wieder von Mund zu Mund, und die junge Generation bekam in der anschaulichsten Weise ein Stück Heimatgeschichte zu hören, wie sie eindrucksvoller nicht geboten werden kann.
Es gehört sicher zur Pflege der Heimatkunde, wenn geschichtliche Daten und im Umlauf befindliche sagenhafte Geschichten, die für den Gerippefund von Interesse sind, festgehalten und niedergeschrieben werden.
Für das Alter des früheren Widums liegen keine bestimmten Daten vor. Sein alter Teil zeigt auf einem Dachballen die Jahreszahl 1669, muss also in diesem Jahre seine Vollendung erhalten haben. Im Jahre 1666 ist Trins selbständige Seelsorge geworden und hat damit das Recht auf einen eigenen Priester erhalten. Deshalb brauchte es jetzt auch eine eigene Priesterwohnung, die eben im Jahre 1669 fertig gestellt worden ist. Es heißt, dass dieses Haus vorher eine Art Mesnerhaus war und zum Widum ausgebaut wurde. Jedenfalls wird ein eigener Mesner für die Kirche in Trins, deren erfolgte Einweihung vom Brixner Weihbischof Konrad episc. Belinensis am 20. Juli 1494 beurkundet ist, schon vor 1666 notwendig gewesen sein. Trins bildete bis dahin Außenseelsorge von Matrei. Kooperatoren aus Matrei hatten an Sonntagen und Festtagen in der Trinser St.-Georgs-Kirche den Gottesdienst zu besorgen.
Zur Zeit der bayrischen Besetzung war in Trins bayrisches Militär einquartiert. Mehrere Bauernhäuser und auch der Widum hatten Einquartierung. Im Widum wohnten die Offiziere. Die Beseitigung eines Menschen wäre zu dieser Zeit nicht weiter aufgefallen. Es ist auch möglich, dass es sich bezüglich der vorgefundenen Einmauerung des Skelettes um einen Akt heidnischen Aberglaubens handelt. Von älteren Ortsbewohnern kann man die Behauptung hören, dass in alter Zeit, wenn ein Haus gebaut wurde, an seinen Ecken Menschen eingemauert wurden, die das Haus tragen sollten. Böser Aberglaube und der Unfug mit dem sogenannten Gertraudbuch - einer Art Zauberbuch - sind bis heute noch nicht ganz erloschen. Hiezu als Beispiel eine mysteriöse Geschichte, die sich vor knapp 40 Jahren abgespielt haben soll. Wir nennen sie:
Die missglückte Beschwörung.
Die Hauptbeteiligten sind zwei ziemlich nasse Patrone gewesen, nämlich das Nötscher Seppele (Josef Nocker) und der Mösner Sigilan (Siegmund Jäger). Um reich zu werden, wollten die beiden Zauberkünste treiben. Der Teufel sollte ihnen einen Sack voll Geld bringen. Zur Beschwörung brauchten sie die Zöpfe einer Jungfrauenleiche. Sie beschlossen, die Leiche einer Jungfrau, die kurz vorher bestattet wurde, der Zöpfe zu berauben. Das ausersehene Opfer war Kreszenz Heidegger, Blasigen Zenzi genannt. Die Untat musste, um wirkungsvoll zu sein, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr mitternachts durchgeführt werden. Wenn die Kirchenuhr um die Mitternachtsstunde den zwölften Schlag tut, musste die Tat vollzogen sein, dass den Tätern kein Unheil widerfahre. Die beiden Täter haben das Grab zur festgesetzten Zeit ausgeschaufelt, irgendwelche Schwierigkeiten jedoch - es wird erzählt, dass sich die Leiche gewehrt hätte - hinderten sie an der rechtzeitigen Ausführung ihrer Untat. Als die Uhr zum zwölften Schlage ausholte, ergriffen beide eiligst die Flucht, kamen aber nicht mehr ohne Schaden davon.
Feuerschnaubende Gestalten setzten ihnen arg zu. Der eine der Täter kam noch beim Friedhofsgitter hinaus, der andere musste sich durch einen Sprung über die Mauer retten. Nötscher Seppele ist besonders übel zugerichtet worden. Mit Brandflecken im Gesicht und mit einer „angebrennten“ Zunge flüchtete er sich in sein Haus unterhalb des Friedhofes, das beim Tost Jörgele hieß, und legte sich auf die Ofenbank. Der herbeigerufene Bauerndoktor Josef Gogl von Bartler leistete ihm ärztliche Hilfe. Nach Aussage desselben sei unter der Ofenbank ein schwarzes Hündlein gehockt, das nicht herauszubringen war. Einem Priester soll es gelungen sein, das Hündchen zu vertreiben. An der Stelle, wo es gelegen war, blieb auf dem Laden ein Brandfleck zurück, der bis zu der vor einigen Jahren erfolgten Erneuerung des Stubenbodens sichtbar gewesen sein soll.
Wie Trins dem Interdikt verfiel.
Da laut Überlieferung über Trins vor alter Zeit einmal das Interdikt verhängt wurde, ist auch der Gedanke laut geworden, ob es sich etwa bezüglich des vorgefundenen Skelettes um eine Interdiktsbestattung handeln könnte. Eine solche liegt natürlich nicht vor. Im Orte ist die Erinnerung an das Interdikt noch recht lebendig. Dem Verfasser wurde hierüber folgendes erzählt:
Zwei Knaben aus Trins, die in Steinach zugeschaut hatten, wie dort ein Delinquent an den Galgen gehängt wurde, kamen beim Viehhüten auf der Egarte auf den Einfall, Aufhängen zu spielen. Bald wurde das sträfliche Spiel ins Werk gesetzt. Ein Knabe spielte den Gehängten und einer den Henker. Der zu Hängende wurde mit der Schnur um den Hals unter einen Baum gestellt und an einen Ast geknüpft. Mitten unter dem sträflichen Treiben kam ein Wolf daher. Der Knabe, der den Henker spielte, lief fort und ließ seinen Kameraden hängen. Der aufgehängte Knabe wurde erdrosselt. Dessen Vater erwischte später den schuldigen Knaben und tötete ihn in seinem Zorne. Nun kam es zwischen den Angehörigen der beiden Knaben zu offenen Gewalttätigkeiten. Nach dem Gottesdienste gab es häufig Schlägereien auf dem Kirchplatz. Die feindlichen Parteien wurden immer gewalttätiger und bewaffneten sich schließlich mit Krautmessern (Hackmesser zum Kleinhacken der Wasserrüben bei Bereitung des Rübenkrautes). So kam es einmal bei einem solchen Zusammenstoß auf dem Kirchplatz zu einer regelrechten Schlacht, die sich bis in die Kirche hinein verpflanzte. Die Kirche wurde über und über mit Blut besudelt. Ihre Entweihung hatte die strengste kirchliche Bestrafung zur Folge, nämlich die Verhängung des Interdiktes. Ein ganzes Jahr hindurch wurde die Strafe des Kirchenbannes aufrechterhalten. Während dieser Zeit durften die Trinser auch ihre Stammkirche in Matrei nicht betreten. Wenn in dieser Kirche Pfarrgottesdienst gehalten wurde, war es ihnen nur erlaubt, von der Mietzner Anhöhe aus zur Pfarrkirche hinzuschauen. Der Sillgraben, der die Pfarrkirche von Matrei von Mietzens trennt, durfte von den Interdizierten bei dieser Gelegenheit nicht betreten werden.
Quelle: Oberlehrer J. Meßner, Trins, in: Tiroler Heimatblätter, 13. Jahrgang, Heft 11 / 12, Dezember 1935, Seite. 433 - 435.