Das Heidengundele
Vor mehr als tausend Jahren waren die Bewohner unserer Gegend noch Heiden. Um das Jahr 600 zogen dann Kolumban und Gallus predigend durch die deutschen Lande und brachten den Alemannen den christlichen Glauben. Der hl. Gallus gründete in der nach ihm benannten Stadt St. Gallen eine Einsiedelei, aus der das Stift St. Gallen hervorging. Die frommen Mönche des Klosters verrichteten später auch in unserer Gegend Seelsorgedienste. Es gab jedoch immer noch Leute, die vorn heidnischen Glauben nicht lassen wollten.
Damals lebte in Lustenau ein schönes Mädchen namens Gundel. Dieses ließ von den heidnischen Bräuchen nicht ab und wurde deswegen im Volksmund das „Heidengundele“ genannt. Auf dem Götzendienst aber stand die Todesstrafe. Da man das Heidengundele überraschte, als es den heidnischen Göttern opferte, wurde es angeklagt und der Gerichtsbarkeit übergeben. Das Urteil wurde gefällt und das arme Mädchen zur Strafe für sein Vergehen bis zum Hals in nassen Sand eingegraben. Es war jedoch von seinem Glauben so durchdrungen, daß es sich nicht fürchtete, weil es der festen Überzeugung war, die heidnischen Götter würden es vor dem Tode schützen.
Als dann seine Not und Bedrängnis immer größer wurden, rief es Wotan und Donar um Hilfe an. Es war vergebens. Schließlich sah es die Ohnmacht seiner heidnischen Götter ein und bekannte sich zum christlichen Glauben. Sofort ging man daran, den schweren Sand, der den zarten Leib zu erdrücken drohte, zu beseitigen. Es war zu spät. Das Heidengundele starb, noch ehe es ganz befreit werden konnte. Noch heute aber wird der Ort, an dem sich dies zugetragen, das „Heidensand“ genannt.
Quelle: Brauchtum, Sagen und Chronik, Hannes Grabher, Lustenau 1956, S. 19