Bei den Schotten am Stein
Als im Jahre 1158 die Schottenmönche nach Wien kamen, wurde ihnen von Heinrich Jasomirgott das Asylrecht gewährt. Der Markgraf gab ihnen die geistliche und weltliche Jurisdiktion über das ganze, zwischen Ottakring und Aisbach gelegene Gebiet.
Die Freiung bei den Schotten in der Innern Stadt hatte übrigens schon vor der Ansiedlung dieses Ordens Asylrecht. Hier bestand von altersher eine Freistätte für die von der Obrigkeit verfolgten Flüchtlinge. Bei den Schotten bestand eine dreitägige Asylfreiheit. In der Überlieferung heißt es, daß, wer nach Ablauf dieser Frist drei Schritte über den Stein vor dem Kloster, der dieses Recht begrenzte, tat und wieder zurückkehrte, drei weitere Tage Freiung hatte. Diese Verlängerung konnte der Verfolgte wiederholen unter der Bedingung, daß er jedesmal zwölf Pfennig hinterlegte. Der Flüchtling wurde zum Freiheitsstein geführt und mit einem Strohhalm an diesem angebunden, worauf der Bannrichter dreimal angerufen wurde.
Die Redensart: "Bei den Schotten am Stein" lebt noch heute im Wiener Volksmund und bedeutet: nirgends.
Quelle: Mailly, Anton von, Niederösterreichische
Sagen, Leipzig/Gohlis 1926, S. 133