457. Die Gräfin Ida von Toggenburg.

Oberhalb Gähwil findet man die Trümmer der alten Toggenburg. Der Volksmund erzählt von einem Grafen Heinrich, der im 12. Jahrhundert hier gelebt haben soll. Dieser war ein finsterer, jähzorniger Mann. Seine Gemahlin aber, die Gräfin Ida, war eine herzensgute Frau, von allem Volke geliebt. Eines Tages legte sie ihre Schmucksachen am Fenster in die Sonne. Da kam ein Rabe hergeflogen und entwendete ihr den schönsten Ring, den ihr der Graf einst geschenkt hatte. Ein Jäger jagte zur gleichen Stunde im Dickicht des Waldes, sah den Raben herbeifliegen, kletterte nach dessen Nest und fand darin den Ring, ohne ihn zu erkennen.

Törichterweise steckte er ihn als einen rechtmäßigen Fund an seinen eigenen Finger und erregte damit die Aufmerksamkeit der Dienerschaft im Schloß. Bald ging das Gerücht, die Gräfin sei ihrem Gatten untreu; sie habe den Ring dem Jägerburschen geschenkt.

Als der Graf dieses hörte, ward er außer sich vor Zorn, eilte auf das Zimmer der Frau und warf sie durch das offene Fenster in den grausigen Abgrund hinunter. Auch der Jäger beteuerte seine Unschuld umsonst; Heinrich ließ ihn dem wildesten Rosse an den Schweif binden und zu Tode schleifen.

Ein guter Engel hielt die Gräfin im Sturze auf, so daß sie keinen Schaden nahm. Sie suchte sich im Walde ein stilles Versteck und lebte da viele Jahre lang, bis sie endlich durch einen Knecht ihres Gemahls entdeckt wurde. Der Graf eilte herbei, hörte von der Unschuld seiner Gattin, bat sie kniefällig um Verzeihung und lud sie ein, mit aufs Schloß zu kommen. Die fromme Frau verzieh ihm zwar, erklärte aber, daß sie den Wald nicht mehr verlasse, in dem Gott ihr sichtbarlich nahe gewesen sei. In einer kleinen Hütte verbrachte sie die übrige Zeit ihres Lebens im Gebet. Auch besuchte sie täglich den Gottesdienst in Fischingen, wohin ein zahmer Hirsch sie begleitete. In der dortigen Klosterkirche wird ihr steinernes Grabmal noch heute gezeigt.                            

Quelle: Sagen des Kantons St. Gallen, Jakob Kuoni, St. Gallen 1903, Nr. 457, S. 269
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