653 - Maßregelung von Professoren


Gewalt widerfahre, „sonst wird ein solcher Ruhestörer nach dem Kriminalgesetz gestraft". 1) Auch lässige Behörden bekamen aus der Hofburg einen Rippenstoss. Im Fall eines Sittlichkeitsdeliktes wird das Gericht Sonnenburg beauftragt, „auf der Stelle die Vernehmungen zu pflegen" und das Geeignete vorzukehren, „widrigenfalls werde ich selbst verhören und werde wissen, was ich weiter zu tun habe". 2)

Die Praxis der Massregelungen gegen Personen, welche ob ihrer Gesinnung anrüchig waren, von Hormayr in weit größerem Stil einst in Szene gesetzt, kostete auch unter Hofer noch einige Opfer. Nicht so sehr er, als solche, die sein Ohr besaßen, veranlassten die Abführung von vier geistlichen Professoren: zwei der Hochschule, Feilmoser 3) und Albertini, zwei des Gymnasiums, Gilg und Jud, und des Normalschuldirektors Hubel. Gilg und Jud waren den Burggräflern vom churischen Kirchenkonflikt her wohlbekannte Namen. 4) Sie wurden unter bewaffneter Begleitung nach Bruneck abgeführt. Jud und Hubel wurden später in Meran, die andern in Taufers interniert. 5) Gymnasialdirektor Nitsche suchte in einer Audienz bei Hofer unter dem Hinweis, dass gerade die Jahresschlussprüfungen stattfinden sollen, 6) seine zwei Kollegen frei zu bekommen. Da holte er sich aber eine kurze Abfertigung: so schlechte Schulen soll man niederreißen und andere aufmachen, die für das Seelenheil besser wären. 7) Wie diesen Innsbrucker Professoren erging es auch dem Gymnasiallehrer Anton Breitenlechner in Brixen. Der Arzt und Professor Luzenberg, der in Lefebres Tagen zu auffällig mit den Bayern verkehrt hatte, entzog sich einer in ihren Folgen vielleicht unangenehmen Aufmerksamkeit dadurch, dass er für einige Zeit das Stift Wilten zum

1) Hofer an das Gericht Landeck, Sept. J. M.
2) Hofers Erlass v. 27. Sept. J. M. Über einen und denselben Gegenstand konnte Hofer sehr verschiedene Worte wählen. So wollte er sich über den wegen bayrischer Gesinnung wieder arrestierten Geistlichen Simon Köfler (damals in Kundl) informieren. An die Bauernkommandanten in Unterinntal schrieb er eigenh. 30. Aug. sie sollten ihm mitteilen, wie es sei mit dem „Lumpenpfaff". Am selben Tage schreibt er seinem geistlichen Freund Siard Haser: Ich ersuche Sie, mir über diesen Priester genau Nachricht zu geben; Sie wissen, dass ich gerne nach Recht und Gewissen handle. J. M.
3) Üb. Feilmoser, spät. Prof. in Tübingen, dessen Kontroverse mit dem Bischof „nicht in das Gebiet der Glaubenslehre eingriff, sondern nur historisch kritische Bedeutung hatte", s. Tüb. theol. Quartalschrift 1831.
4) Nach Danei hat Feldkaplan Andreas Stecher, Kooperator von Algund, die Deportierung der Professoren bei Hofer betrieben.
5) Probst, Gesch. d. Univ. in Innsbr. p. 283.
6) Üb. die Prüfungen der Innsbrucker Studenten während des Kriegslärms erzählt Eberhöfer bei Schatz a. a. O. p. 108 ff.
7) Nitsches Bericht M. K. Unter dem 17. Sept. ergeht Hofers Befehl an die Kommandantschaft in Meran, Jud und Hubel strenger zu verwahren. J. M. Jud wurde vom Provisor Patscheider zum Ausweis über seine Pfarrverwaltung aufgefordert und a divinis suspendiert.



Quelle: Josef Hirn, Tirols Erhebung im Jahre 1809, Innsbruck 1909, S. 653

Rechtschreibung behutsam angepasst.
© digitale Version www.SAGEN.at, Wolfgang Morscher 2009.