Historisches über Bergbau und Erzverhüttung im Sarntal
Von Georg Mutschlechner
1526 schrieb der Bergrichter von Klausen, Larennz Gruber, in verschiedenen Angelegenheiten an die Kammer nach Innsbruck. Dieses Schriftstück 1) enthält einschlägige Angaben über Metallgewinnung und Wälder im Sarntal. Der Bergrichter beruft sich darin auf eine frühere Meldung, wonach der „Landcomentur“ 2) das dem Landesfürsten im Sarntal zustehende Fronerz 3) zum Schmelzen und zur Verbesserung des Ertrages kaufen und für jeden Kübel 4) 12 Pfund Perner geben wollte. Weil aber zur Zeit nur wenig Fronerz, im Jahr nicht mehr als zwölf oder fünfzehn Kübel, anfällt, rät der Bergrichter, man möge in Anbetracht des tröstlichen Bauens und Schmelzens dem Landkomtur das begehrte Erz um einen ziemlichen Pfennig überlassen, und wenn inzwischen die Erzmenge wesentlich zunehme, könne man den Kauf jederzeit künden und das Erz selbst für die fürstlichen Schmelzwerke verwenden.
1) Tiroler Landesarchiv in Innsbruck (im folgenden abgekürzt TLA), Pestarchiv-Akten XIV, Faszikel E1 (in XIV a). Undatiert.
2) Gemeint ist der Deutschordens-Landkomtur der Ballei an der Etsch und im Gebirge, Heinrich von Knöring.
3) Fronerz, das als Fron gegebene Erz, meist ein Zehntel der besten Erzsorte als Abgabe für den Landesfürsten.
4) Kübel, Erzkübel oder Erzstar, das Maß zum Messen des Erzes.
Weiters habe der Landkomtur angekündigt, dass er von dem Silber, das er im Sarntal erzeuge, keinen Wechsel 5) und vom Klauberz keine Fron zu geben schuldig, sondern von der fürstlichen Durchlaucht davon befreit sei.
5) Der Wechsel war die Abgabe vom ausgeschmolzenen und feingebrannten Silber. Es war der Gewinn beim Einlösen oder Einwechseln des Silbers, die Differenz zwischen Handelswert und Ankaufspreis, meist aber auch ein fixer Betrag.
Weil aber er, der Bergrichter, darüber keinen Befehl habe, bitte er, für diese drei Punkte (Verkauf des Fronerzes, Wechsel- und Fronfreiung) Befehl zu geben, wie er sich damit gegen den Landkomtur verhalten soll. — Am Rand des Schreibens steht die Erledigung: Er soll Fron und Wechsel einziehen. Welcher gefreit ist, wird ihm das wohl vorbringen.
Ferner meldet der Bergrichter, dass er laut Befehl das Fronerz in Klausen zwar empfangen soll, aber dafür keinen versperrbaren Raum habe und die Miete eines solchen teuer wäre. Er rege deshalb die Erbauung eines eigenen Fronerzkastens in Klausen an. — Dazu findet sich als Randbemerkung: Um einen Zins bis auf weiteren Befehl zu bestellen.
Allenthalben in den Hoch- und Schwarzwäldern 6) im Sarntal und besonders in jenen, die dem Bergwerk dienlich und gelegen sind, herrsche große Unordnung, was dem Bergwerk in künftiger Zeit, wie er jetzt bei der Besichtigung gefunden habe, sehr nachteilig wäre. Um das zu verhüten, sei es notwendig, dass die fürstliche Durchlaucht oder in deren Namen die Kammer einen ernstlichen Befehl ausgehen lasse, damit diese Wälder, nämlich der Mostwald, Kreßwald, Weifferwald, Hollerwald, Kalchwald, der Wald im Prental, der Reinswald, Muerwald, Partlwald und der Larchwald, lauter Hoch- und Schwarzwälder und der fürstlichen Durchlaucht zugehörig, für das Bergwerk gehegt und nicht unziemlich verschwendet werden. Denn die Nachbarn und ledige Gesellen unterstehen sich, diese Wälder mit Gewalt niederzuschlagen. Sie treiben (triften) das Holz auf dem Wasser nach Bozen und an andere Orte der Umgebung, verwüsten die Wälder mit ihrem unordentlichen Verhacken dermaßen, dass es zum Erbarmen ist. Das habe er jetzt bei der Besichtigung festgestellt und müsse es aus schuldiger Pflicht melden. — Die Randbemerkung dazu lautet: Fiat, doch mit Gutdünken und Wissen der Herren vom Hofrat.
6) Nach einer Definition vom Jahre 1553 waren Hochwälder solche, die hoch an den Bergen liegen, Schwarzwälder hingegen jene, die hoch, nieder oder in der Ebene liegen und in denen Lärchen, Föhren, Fichten oder Tannen stehen.
(wird fortgesetzt)
Quelle: Georg Mutschlechner, Historisches über Bergbau und Erzverhüttung im Sarntal, in: Der Schlern, Zeitschrift für Südtiroler Landeskunde, 51. Jahrgang, Heft 4 / 5, April / Mai 1977, S. 208 - 214.
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