Von einem Rutengänger in alter Zeit


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Am 24. August 1607 sandte der Rat und Bergwerksfaktor Ludwig Rundt von und zu Rundtsperg an die Kammer in Innsbruck ein Schreiben, in dem er berichtete, daß ihm bei seinem jüngstvergangenen Aufenthalt in Rattenberg mitgeteilt worden sei, daß ein gewisser Hans Aufinger aus Schwoich im Gericht Kufstein, 75 Jahre alt, vorhanden sei, „der vermittelst seines bei Sich habenden Perg Geists die Perg Mannlein beschwöre und aus derer Antworthen Clüfft und Geng im Gebürg erfahren und wie vil Claffter darauf zu pauen wissen müge". Er habe dann den Aufinger am selben Tage „hin und wider geführt" und seinen Aussagen entnommen, daß seine Kunst „nit gar zu verwerffen". „Ob ich nun gleichwol, auf das (daß) man die Perckwerch solcher gestalt suechen und aufbringen solle, nit viel halte, aber dannacht (dennoch) wais, das (daß) durch die Glückh-Rueten, welche auch zu gewissen Zeiten und hierzu gehörigen Sprüchen geschniten werden müessen, Perckhwerch ersuecht und bißweilen erfonden werdten", so habe er den Aufinger doch nach Schwaz kommen lassen und „an der Alten Zech zwei Perckwerch, die gebaut werdten, über tag söchen, auch gestern auf der Sonnseiten führen und das ganze gepürg weisen lassen". Anfinger habe auch auf Befragen ausgesagt, daß er sowohl zu Schwaz als zu Rattenberg und Rotholz, auch um Söll und Elmau „etliche hin und widter streichende Clüfft, welche in sechs und sieben mehr und weniger Claffter anzutreffen sind", angegeben und schriftlich an die Kammer habe gelangen lassen. Da Rundt empfiehlt, Aufinger an einen oder zwei Orten auf die Probe zu stellen, und um Bescheid bittet, gab die Kammer seinen Bericht zur Entscheidung an den Erzherzog Maximilian weiter. Hierauf erging der Befehl des Erzherzogs an Rundt, daß sich Aufinger bei dem Geheimen Rat Karl Schurf zu Schönwört, Freiherrn auf Mariastein, zu melden habe, der erzherzogliche Weisung habe, was er mit Aufinger „traktieren" solle. Zehn Wochen später — am 7. November — bestätigte Maximilian dem Bergmeister in Rattenberg seinen Bericht über Aufinger und Genossen, die er in das Gebirge um Rattenberg geschickt habe, um dort etliche Bergwerke zu zeigen. Zugleich erteilte der Erzherzog dem Bergmeister einen scharfen Verweis, weil er sich unterstanden habe, „solche uns allein offenbarte bergwert andern auf ihr erstes anmeldten" zu verleihen und knüpfte daran den Auftrag, die von Aufinger angezeigten Bergwerke nicht ohne sein (Maximilians) Vorwissen und ausdrücklichen Befehl zu verleihen und die schon verliehenen wieder aufzukündigen. In einem Schreiben vom 11. November 1607 an den Erzherzog bezog sich auch Rundt auf die „zum Schaden und Schimpf des österreichischen Handels" geschehenen Verleihungen von Bergbauen, die Aufinger angezeigt habe, nicht nur im Berggericht Schwaz und Kitzbühel, sondern auch in Nals und Terlan „auf guete Goldt- und Silberperckhwerch". In Beantwortung dessen erklärte sich Maximilian durchaus nicht einverstanden mit der Verleihung der von Aufinger in den Berggerichten Schwaz, Kitzbühel, Nals und Terlan angezeigten Bergmerke an andere und erteilte Rundt den Befehl, an den genannten und allen anderen Orten künftighin Verleihungen an andere abzustellen, wozu er ihm vollkommene Gewalt übertrug.

Staatsarchiv Innsbruck, Amraser Akten a II. 64. (Mitgeteilt von Rudolf Sinwel.)

Quelle: Von einem Rutengänger in alter Zeit, in: Tiroler Heimatblätter, 18. Jahrgang, Heft 7/8, 1940, S. 123 - 124.
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