Das Schwazer Bergbuch
Von Ludwig Lässl
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Münze
Münze im Schwazer Bergbuch; Malerei von Jörg Kolber
In diesem Lande der fürstlichen Grafschaft Tirol ist in der Regierungszeit weiland Erzherzog Sigmund von Österreich hochlöblichen Gedächtnisses, seliger Zeiten und Regierung auch alle Jahre eine ansehnliche Menge Silber aus den Bergwerken am Falkenstein gebracht und geschmolzen worden. Sie wurde, die Mark für fünf oder sechs Gulden, in die Kammer Seiner Fürstlichen Gnaden geliefert. Ihre Fürstliche Gnaden haben mit Rat und Gutdünken ihrer Räte dieses Silber auf einen guten und hohen Grad schlagen und münzen lassen. Später, zur Zeit weiland Kaiser Maximilian hochlöblichen Gedächtnisses, ist auch jährlich eine große Menge Silber gemacht und zum Teil an die Kammer und Münze Ihrer Majestät, die Mark für acht und zehn Gulden, gebracht und geliefert worden. Daraus haben Ihre Majestät auch eine gute Münze schlagen und einen Teil Silber an ausländische Kaufleute verkaufen lassen, weil diese Ihrer Majestät in Kriegsläuften eine ansehnliche Summe Geldes vorgestreckt hatten. Danach ist unter der Römischen Königlichen Majestät als jetzigem regierenden Herrn und Landesfürsten, wenn auch mit Abschlag, eine ziemliche Menge Silber in die Kammer und Münze geliefert worden, die Mark für 9, 10, 11 und 12 Gulden. Ihre Majestät haben aber den Gewerken gestattet, einen guten Teil des Silbers nach ihrem Gefallen anderswohin zu verkaufen und zu verfrachten. Einen Teil haben sie selbst an die Silberkaufleute verkauft und den anderen vermünzen lassen. Diese gute Münze haben viele Personen aus welschen und deutschen Ländern überall, wo sie dieselbe bekommen und holen konnten, für welsches und anderes ausländisches Geld angekauft und eingewechselt. Sie haben den Verkäufern des guten Geldes für hundert Gulden oft 3, 4, 5 Gulden mehr oder weniger als Gewinn und Aufwechsel bezahlt. Diese Münzkäufer haben dann die guten Münzen anderswohin in welsche oder deutsche Lande verbracht, wiederum mit Gewinn verkauft und sie vermünzen lassen. So haben sie gegen alle Verbote, Münzordnungen und Rechte bewusst Falschmünzerei getrieben. Diese Münzfälscher sind, wie billig, auf das schwerste mit Verlust des Leibes und Gutes bestraft worden. Billigerweise haben die Römisch-Kaiserliche und königliche Majestät die Münzstätten, in denen dieses Verbrechen begangen wurde, abgeschafft und gebührende Strafen verhängt, damit fürderhin der falsche Aufwechsel und Verkauf der guten Münze verhütet und niemals gestattet und erwogen werde. Die hochgedachte Königliche Majestät hat in Ihrer Majestät Landen viele Bergwerke, die Ihre Majestät mit großen und ansehnlichen Gnaden und Hilfen, auch unter Verminderung ihres Kammergutes, erhält. Da sie diese Bergwerke auch fortan beim Bauen und in Würden erhalten und nicht vorliegen und eingehen lassen will, erfordert Ihrer Majestät hohes Bedürfnis, eine eigene Münzordnung aufzurichten, das Silber zu vermünzen, auf einen hohen Grad zu schlagen und niemand anders Ihrer Majestät Silber vermünzen zu lassen, damit Ihre Majestät die Bergwerke und die Gewerken beim Bau erhält. Münzenschlagen ist des Herrn und Landesfürsten Hoheitsrecht und nicht anderer Personen, die nur Gewinn und Eigennutz darin suchen. Diese brauchen damit nicht Ehre und Lob zu erhalten, sondern suchen nur ihren Vorteil, damit sie ihren Säckel füllen, es gehe oder stehe mit den Bergwerken, wie es will. Sie beachten auch nicht, dass der Herr und Landesfürst sein ganzes Vermögen daransetzt, die Bergwerke zu erhalten. Für den Fall aber, dass es dem Herrn und Landesfürsten nicht liegt, selbst die Münze schlagen zu lassen, soll er den Gewerken, die die Bergwerke bauen und ihr Gut und Geld hineinstecken, aufgeben, in seinem Namen das Silber zu vermünzen. Er muss nach dem Rat verständiger Bergleute, die wissen, wie hart das Silber zu bekommen ist, den Feinheitsgrad bestimmen. Kaufleute, Weber und andere Personen sollen mit ihren Waren handeln, denn sie stehen nicht in den Ehren und würden, dass sie eines Landesfürsten Hoheitsrechte zu ihrem Eigennutz gebrauchen und, wie oft geschehen ist, die guten alten Münzen auf einen geringeren neuen Grad stellen. Eigennutz vermag keine Sache aufzurichten und zu erhalten.
Alle Münzordnungen müssen auch nach den Bergwerken und nicht die Bergwerke nach den Münzen gerichtet werden, wie früher mehrfach ausgeführt worden ist.
Quelle: Ludwig Lässl, Bergwerk usw., 1556 (Das Schwazer Bergbuch).
© Transkription Dr.-Ing. Heinrich Winkelmann, Bochum 1956.
Korekturgelesen und behutsam an die neue Rechtschreibung angepasst: Wolfgang Morscher.
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