Wider den Knarrband.
Unter Knarrband versteht man diejenigen Schmerzen in den Gelenken, mit welchen, wenn man das leidende Glied bewegt, ein Knacken verbunden ist. Das Rathen gegen denselben geschieht auch zu drei verschiedenen Malen vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang. Jedesmal wird folgende Formel dreimal gesprochen, indem man das kranke Glied, z. B. die Hand, durch eine Lehmwand steckt:
1. Ich stecke meine Hand durch die Lehmwand
Und rathe mir wider den Knarrband,
Daß er nicht reißen, nicht källen, nicht schwellen mag.
I. N. G. etc.
(Oeck stock min' Hand dörch de Lehmwand
On bödd fa mine Knarreband.
I. N. G. etc.) (Samland.)
Man steckt das kranke Glied auch wohl zwischen eine offene Thür, hinten an den Bändern, und spricht:
2. Thürgängel, dir klage ich,
Der Knarrband, der plagt mich,
Nimm du ihn von mir ab
Und trag' ihn bis an den jüngsten Tag.
I. N. G. etc.
(Bürgersdorf bei Wehlau, N. Pr. Pr.-Bl. VIII, S. 23.)
3. An einem Donnerstag Abend bei Neulicht knieen Patient und Besprechender jeder auf einer Seite der Thürschwelle nieder. Letzterer spricht, indem er mit einer Axt dicht neben die auf die Schwelle gelegte Hand des Kranken schlägt:
Oeck
hack, öck hack!
Der Kranke: Na wat denn?
Der Besprechende: Dat Knarrband.
Geschieht dreimal. Alsdann wird eine seidene Violin-E-Saite fest um die
Hand gebunden und drei Tage getragen.
(Plibischken.)
Quelle: H. Frischbier, Hexenspruch und Zauberbann.
Ein Beitrag zur Geschichte des Aberglaubens in der Provinz Preußen,
Berlin 1870. S. 68 - 69.
Für SAGEN.at korrekturgelesen von Gabriele U., Juli 2005.
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