Wider die kleinen Leute.
Kleine Leute nennt man in der Gegend von Wehlau die
Schmerzen im Kopfe, mit denen ein Stechen verbunden ist.
Um sie zu vertreiben, gießt man in eine reine Schale reines Wasser,
schneidet dann neun Zweige von einem Kirschbaume ab und theilt diese Zweige
je wieder in 9 Stücke. Darauf fährt man mit dem Messer, mit
welchem die Zweige getheilt [geteilt] wurden, kreuzweise durch's Wasser
und spricht dabei einmal:
1. N. N., ich rathe [rate] dir für die kleinen Leute:
Für die rothen [roten] ,
Für die blauen,
Für die schwarzen,
Für die grauen,
Für die gelben,
Für die grünen,
Für die weißen -
Kleine Leute, geht von dem (der) N. N. fort!
Im Namen etc.
Dann werden die geschnittenen Stäbchen kreuzweise in's Wasser geworfen und die vorstehende Formel noch zweimal gesprochen, wobei jedesmal, ebenfalls kreuzweise, mit dem Messer durch's Wasser geschnitten wird. (Wehlau.)
2. Ihr kleine Leut',
Ihr liebe Leut',
Alle die ihr seid!
Geht hinaus aus dem Haupt,
Geht hinaus aus dem Leib und Bein,
Geht hin zum Wasser, da liegt ein breiter Stein,
Da weidet ihr finden zu essen und zu trinken!
Im Namen etc. (Wehlau.)
Diese kleinen Leute in der Wehlauer Gegend
sind unstreitig mit den "farbigen Leuten" (kraszno
lutki) der Masuren verwandt, denen sich die "weißen"
und "kalten Leute" zugesellen. Sie werden als Kobolde oder Würmer
gedacht, welche den Menschen in seinem Innern plagen, quälen und
allmählich verzehren. Streut man Asche (Zwölftenasche, d. h.
in den Zwölften gebrannte Asche. Vgl.: Der Hirte) um den Kranken,
so weichen sie, ja man sieht dann sogar ihre Fußspuren. Töppen
handelt über sie ausführlicher, S.22 ff.
3. Ob Jemand mit weißen Leuten (biale Iudzie) behaftet sei, erkennt man in Masuren so: Man nimmt drei Kirschruthen zusammen und schneidet sie in kleine Stückchen, indem man spricht:
Eins nicht eins, zwei nicht zwei etc. bis neun nicht neun! und dieses Verfahren dreimal wiederholt, so daß man dreimal 27 oder 81 kleine Stäbchen erhält. Diese Stäbchen nun wirft man in eine Schale voll Wasser, das man betend bekreuzt und segnet. Der Segen, in welchem der Vornamen des Kranken genannt werden muß, lautet:
Ueber den (Gottlieb) Getauften komme Gott Vater,
der Sohn und der heilige Geist!
Amen wird nicht hinzugesetzt. Bleiben alle Stäbchen schwimmen, so ist der Genannte von weißen Leuten frei, geht aber ein Theil derselben unter, so ist er mit ihnen behaftet und zwar in dem Grade, als das Verhältnis der untergegangenen zu den schwimmenden Stäbchen angiebt. Zur Bannung der Krankheit ist alsdann folgender Zauberspruch mächtig:
Weicht ihr weißen Leute von diesem getauften (Gottlieb), fort aus seiner Haut, aus seinem Leibe, aus seinem Blut, aus seinen Adern, aus seinen Gelenken, aus seinen Gliedern! Fern im Meere ist ein großer Stein, dahin gehet, dahin fahret, dort trinket, dort zehret! Durch die Macht Gottes, durch den Sohn Gottes, durch den heiligen Geist!
Dieser Spruch wird dreimal wiederholt und zuletzt
auch noch Amen hinzugesetzt, während man, die Schale in der linken
Hand haltend, das Wasser nebst den Stäbchen mit der rechten auf den
Herd verspritzt, so daß beim Schlusse alles Wasser ausgegossen ist.
Die Kranken, welche bleich aussehen, unlustig zur Arbeit sind, an Schlaflosigkeit
und Erschlaffung der Glieder (Bleichsucht) leiden, werden dadurch
wieder gesund.
(N. Pr. Pr.-Bl. III, S. 473. Töppen, S. 24.)
4. Weiße Leute, kalte Leute (oder, wie die Deutschen
sagen: kleine) weichet von diesem getauften (Daniel), plaget, quälet
und verderbet ihn nicht an seinem Herzen, seinen Gliedern und Knochen
durch die Kraft des Sohnes Gottes, Mutter Gottes und alle seine heiligen
Engel, daß er (ihr?) ihn nicht plaget, quälet und verderben
möget; daher weichet lieber und gehet in die grünen Wälder
und trocknen Wüsten, auf daß ihr nicht plagen, quälen
und verderben möget diesen getauften (Daniel) durch die Kraft Gottes
und Beistand des heiligen Geistes. Und so wie dieser heller Tag und erfreulicher
Tag ist, laß er auch so erfreulich und säuberlich sein, durch
die Kraft Gottes und Beistand des heiligen Geistes. (Kirchenchronik
zu Friedrichshof. Töppen, S. 23.)
5. Man schneidet von neunerlei Holz, z. B. Kaddik
(Wachholder), Erle, Birke etc., bis 40 Paar Hölzchen; dabei muß
man das Messer nicht von sich ab, sondern gegen sich ziehen. Die Hölzchen
werden unter einem Aestchen abgeschnitten, so daß sie mit diesem
die Gestalt eines Häkchens haben, auch müssen sie immer paarweis
geschnitten werden. Dann besorgt man Donnerstag nach Abendbrot und zwar
bei abnehmendem Licht - die Besprechungen der kleinen Leute müssen
stets an einem Donnerstag und bei abnehmendem Lichte vorgenommen werden
- aus einem fließenden Wasser, ohne zu sprechen und ohne sich umzusehen,
einen Eimer oder ein Kübelchen Wasser, macht es warm und gießt
es, wobei Thüren und Fensterladen geschlossen werden, dem Kranken,
der in einer Waschwanne sitzt, über den Kopf. Die Hölzchen werden
paarweise in das Wasser geworfen, der Kranke wird mit dem Wasser gewaschen,
besonders die Ohren und die Nasenlöcher, die Achselgruben, die Weichen
und die Kniekehlen. Während des Waschens werden neun Vaterunser gebetet,
aber kein Amen gesprochen. Nun steigt der Kranke aus der Teine, zieht
ein neues Hemde an und sieht, wie viele der Hölzchen in dem Wasser
oben schwimmen und wie viele untergegangen sind. Wieviel Paare der Hölzchen
untergegangen sind, soviel kleine Leute hat der Kranke noch in sich. Diese
Hölzchen werden in ein Tuch geschlagen, und der Kranke trägt
sie auf bloßem Körper, gleichviel ob unter dem rechten oder
unter dem linken Arme, bis zum nächsten Donnerstage. Auch Silber,
meist ein Geldstück, muß der Kranke in dieser Zeit bei sich
tragen, und darf in derselben nichts aus dem Hause weggeborgt werden,
weil schlechte Menschen beim Abgeben des Geborgten Possen machen könnten.
Das gebrauchte Wasser wird in demselben Eimer in dasselbe fließende
Wasser ohne Umsehen und Sprechen zurückgetragen.
Am nächsten und am dritten Donnerstag wird dieselbe Prozedur wiederholt.
Manchmal schwimmen die Hölzchen schon beim zweiten Bade sämmtlich;
beim dritten müssen sie alle schwimmen, oder die Krankheit ist unheilbar.
(Töppen, S. 24.)
Quelle: H. Frischbier, Hexenspruch und Zauberbann. Ein Beitrag zur Geschichte des Aberglaubens in der Provinz Preußen, Berlin 1870. S. 74ff
Für SAGEN.at korrekturgelesen von Gabriele U., Juli 2005.
© www.SAGEN.at