Häusliche Ereignisse.
1. Geburt und Kindstaufe.
Eines der wichtigsten bäuerlichen Familenereignisse ist die Geburt eines Kindes und dessen Taufe. Die ganze Hausordnung erleidet eine Störung, wenn so was im Anzuge ist. Am Herde, wo sonst in aller Frühe die Bäuerin in der großen Pfanne Mus rührte, steht heute die Dirn und kocht es dem Bauern zu dick und den Knechten zu dünn. Dann bemüht sie sich, den Hühnern zur Fütterung zu locken; die aber wollen der ungewohnten Stimme nicht folgen. Sie ist recht froh, daß später eine Nachbarin kommt und ihr in der Küche und im Haus an die Hand geht. Auf der Herdbank sitzt ganz verschüchtert das kleinste Bübl und nagt mit tränenden Augen an einem Stück Weißbrot, mit dem man ihm den Mund verstopft, als es schreiend zur Mutter verlangte. Kurz, jeder Eintretende merkt gleich, daß im Hause etwas Ungewöhnliches "los" ist, wenn er aber fragt, so bekommt er die Antwort! "Es ist halt der Ofen eingebrochen!" - oder: "Es gibt Groigg'n (Fettgraupen) ab."
Unterdessen ist ein Besuch gekommen, eine ältere stattliche Weibsperson, mit einem Körbchen am Arme, die im Bewußtsein ihrer Würde flüchtig grüßt und schnell ins obere Stockwerk zum Zimmer der Wöchnerin eilt. Das ist die Hebamme des Ortes. Meistens wird sie von der Gemeinde angestellt und bezahlt und hat einen bestimmten Bezirk zu versehen. Allerdings kann es zutreffen, daß sie nicht zu Hause ist, wenn man sie holt, oder noch häufiger, daß sie auf weit entlegenen Höfen zu spät anlangt. In solchen Fällen helfen die Nachbarweiber einander, so gut es eben geht. Man ruft eine zu Hilfe, die schon älter ist und Erfahrung hat, oder man schickt um die Mutter der Entbindenden. Die Hebamme bleibt nur so lang, bis das Wichtigste vorüber ist, die weitere Pflege der Mutter und des Neugeborenen, das sogenannte "Auswarten", übernimmt eine Wärterin - im Unterinntal "B'secherin" genannt, meistens wohl eine Schwester oder Verwandte der Wöchnerin. Arme und kräftig angelegte Weiber nehmen es nicht heikel, essen nach Belieben und stehen schon ein paar Tage nach der Entbindung auf, um wieder zu arbeiten, als ob nichts geschehen wäre. Es schadet ihnen auch selten, wenigstens nicht für den Augenblick. In der Regel aber wird die Wöchnerin, vorzüglich die wohlhabende, sorglich behütet.
Zwar mit der Enthaltsamkeit wird es nicht allzustreng genommen - der Magen einer Bäuerin ist ja gewohnt an grobe und fette Kost - desto mehr aber sorgt man, daß keine Hexe, kein Vermeinen und Beschreien der Mutter und dem Kinde Unheil bringe, weil man glaubt, bis letzteres getauft und erstere "hervorgesegnet" ist, habe der böse Feind besondere Gewalt über sie. Vor allem muß der Besen umgekehrt auf den Boden gestellt werden, damit die Hexe darauf sitzen könne und dem Kinde nichts zu leide tue. Nie darf dieses oder die Wöchnerin allein gelassen werden, am allerwenigsten nach dem Gebetläuten und nachts, wo stets jemand in der Wohnstube wacht. Die Speisen, welche selbe bekommt, sollen nicht der freien Luft ausgesetzt sein, sie darf den Ehering nicht ausziehen und muß ihr Kind morgens und abends wohl segnen, sonst findet sie statt dessen einen Wechselbalg in der Wiege. Früher war es im Zillertal Brauch, daß täglich ein Weib mit einer brennenden Kerze dreimal um die Bettstätte herumging und dann in der Mitte stehen blieb, worauf die Anwesenden die Kerze auslöschen mußten. Jedenfalls ließen sich die Wöchnerinnen der "guten alten Zeit" nichts abgehen, wie man aus den Schriften des berühmten Haller Arztes Guarinoni ersehen kann, der sich gegen die schwelgerischen Mahlzeiten der damaligen "Kindbetterinnen" sehr ereifert. Wenn wir diese Speisezettel lesen, so begreifen wir kaum, wie die ehrsamen Frauen dies ohne Schaden zu sich nehmen konnten, aber der Zweifel würde verschwinden, wenn wir beobachten könnten, was eine reiche Bäuerin noch heute in dieser Beziehung leistet.
Mit dem Säugling macht man es ebenso: Man stopft ihn mit dickem Mehlbrei so voll, daß er sich nimmer rühren kann, nimmt dann einen Leinwandlappen, gibt Brotkrumen und etwas Zucker hinein, bindet ihn zu einem Kloß zusammen und steckt diesen als "Schnuller" dem Kinde in den Mund, daß es keinen Laut mehr hervorbringt. Nur zu häufig wird dieser "Schnuller" noch zum Überfluß in Branntwein getunkt, um seine beruhigende und kräftigende Wirkung zu Verstärken. Damit glaubt man dem armen Wurm nicht wehe zu tun; dagegen fürchtet man in lächerlicher Weise den "bösen Blick". Niemand darf das Kind anschauen oder gar loben, ohne dazu zu setzen: "Gott behüt's, denn sonst wird es "vermeint", bekommt das "Nachtg'schrei" und weiß Gott was noch für Übel. Mehrere Seiten wären erforderlich, um alle Vorschriften und Aberglauben aufzuzählen, aus denen man das Schicksal des Neugeborenen deuten zu können glaubt.
Mit der Taufe wartet man nicht lange, weil man fürchtet, daß das Kind ungetauft sterben könnte. Scheint es nun einigermaßen schwächlich, so gibt ihm schon für alle Fälle die Hebamme die Nottaufe, damit es ja "der Teufel nicht kriegt". Man betrachtet es als großes Unglück, wenn ein Kind tot zur Welt kommt. In früheren Zeiten herrschte deshalb die Sitte, daß totgeborene Kinder, um selbe wo möglich des hl. Sakramentes der Taufe teilhaftig zu machen, nicht selten an Wallfahrtsorte, zu denen das Volk besonderes Zutrauen hatte, von vertrauten Personen hingetragen wurden, wo man sie vor dem Gnadenbilde niederlegte und unter fortwährendem Gebete und Reibungen auf irgend ein Lebenszeichen wartete, um dann schleunigst "bedingungsweise" die heilige Taufe zu spenden. Ein merkwürdiges Beispiel davon liefert das Taufbuch der Pfarre N. bei Kufstein, welches vom Jahre 1734 vorstehenden Fall berichtet: "Am 19. November ist ein totgeborenes Kind des N. N., Bauersmann am Purger Gut, welches nach Wunsch der Eltern nach Ir-schenberg (bei Aibling in Bayern) getragen und dort beim Altare vor dem Kruzifixbilde eine Stunde lang ausgesetzt worden, bis man endlich ein Lebenszeichen entdeckt, (indem die blasse Farbe des Angesichtes sich in eine rote verwandelte), unter Beobachtung der gebotenen Satzungen bedingungsweise getauft und hierauf im Gottesacker vorschriftmäßig begraben worden. Solches bezeugt der Hochw. P. Bernard Gadinger, Professor im kaiserl. Kollegium zu Irschenberg." Noch im Jahre 1872 kam zu Mölten im Dekanate Bozen ein ähnlicher Fall vor, der in den tirolischen Zeitungen besprochen wurde und den blödesten Aberglauben zutage förderte. Derartige Wallfahrtsorte und Gnadenbilder, von denen das Volk glaubte und wahrscheinlich noch glaubt, daß bei ihnen niedergelegte totgeborene Kinder auf einige Augenblicke zum Leben erweckt werden könnten, sind in Tirol Trens bei Sterzing, das Vesperbild in der Pfarrkirche zu Brizen und das marianische Gnadenbild in der Pfarrkirche zu Münster bei Rattenberg. 1)
1) Man vergl. darüber Ludw. Rapp, (Ferdinandeumszeitschrift, III. Folge. 24, Heft, S, 33 ff).
Die Taufe geschieht entweder in der Kirche oder zu Hause. Ist das erstere der Fall, so holt man den "Gevatter" oder die "Gevatterin", auch die nächste Nachbarin, welche das Kind zur Taufe tragen soll. In Oberinntal trägt es die Großmutter, wenn sie noch kräftig genug ist. Man hüllt s dazu in feine Windeln, legt es auf ein schönes "Polster-Kiß" und deckt es mit weiß-roten gestickten und mit Spitzen besetzten Tüchern zu. So nimmt es die Trägerin auf den Arm, neben ihr geht die Hebamme und der Pate oder die Patin ("Göth", "Gothel"). Auch die Taufkerze nimmt man mit, eine dicke Wachskerze, die am Lichtmeßfeste geweiht wurde und bei Taufen, Versehgängen sowie Todfällen brennt.
Ist der Weg weit und ein Fuhrwerk bei der Hand, so pflegt man wohl zu fahren, im Winter natürlich auf Schlitten.
Die Taufe geschieht in der Mutterkirche oder im Pfarrhofe.
Nach derselben führt der "Göth" die Gesellschaft, zu der sich auch der Pfarrer und der Meßner gesellen, ins Gasthaus und läßt auf seine Rechnung Speisen und Wein bringen. Da wird getrunken und gegessen, bis die Hebamme und die Trägerin den Gevatter zur Heimkehr mahnen. Es geht oft sehr lustig her bei diesem Tauftrunk; vor nicht langer Zeit soll es sogar einmal vorgekommen sein, daß bei der fröhlichen Heimfahrt der Täufling unbemerkt aus dem Schlitten glitt. Erst beim Aussteigen gewahrte man den Verlust und fand, als man den Verlorenen suchen ging, denselben auf halbem Wege unversehrt im Schnee liegen. Die Zurückkehrenden werden bisweilen mit Böllerschüssen empfangen, drei verkünden, daß ein Sohn, zwei, daß ein Mädchen getauft worden sei.
Zu Hause steht ein zweites Mahl bereit, aus Kücheln, Krapfen u. s. w., bestehend. Man setzt sich also noch einmal zu Tische, ißt und trinkt und plaudert, bis sich der Gevatter endlich zum Gehen anschickt. Zuvor besucht dieser noch die Wöchnerin in der Kammer, wünscht ihr Gottes Segen und Gesundheit, tritt dann zum Kinde, das wieder ruhig neben der Mutter schlummert, und legt ihm das Patengeschenk, gewöhnlich ein Geldstück, das sogenannte "Fatschengeld" auf die Wiege. Arme geben nur einen neuen Zwanziger, das Gewöhnliche aber ist ein Stück altes Geld, ein Frauentaler oder ein Kronentaler. Reiche spenden auch ein silbernes Eßbesteck, oft von bedeutendem Werte. Knauserig will bei der Gelegenheit niemand erscheinen. Die Hebamme bekommt ebenfalls Geschenke, vom Vater des Kindes und wohl auch vom Paten. An manchen Orten erhält sie vom Bauern eine Viertel Metze Korn. Der Pfarrer und Meßner werden mit einer bestimmten Taxe bezahlt. - Häufig ist die Taufe im Hause selbst, besonders bei Wohlhabenden oder wenn das Kind schwächlich ist, oder wenn es überhaupt der Ortsgebrauch so will. Dann kommt der Pfarrer mit dem Meßner ins Haus und vollzieht da die Zeremonie. Selbstverständlich ist der Taufschmaus in der Stube ebenso splendid und feierlich, als sonst im Wirtshause.
Ein wichtiges Kapitel bei der Taufe ist die Namengebung. Den ersten Buben nennt man gewöhnlich nach dem Vater, den zweiten nach dem Großvater; die Mädeln nach Mutter und Großmutter. Für die späteren Kinder wählt man die Namen von Bekannten und "großen Heiligen", vor allem einen Hans, einen Josef, eine Maria und eine Anna, wenn nicht bereits die Erstgeborenen so heißen. Die Stubaier sagen: Chrusta (Christian), Mucha (Michael) und Honsa (Hans) sind die drei "stärksten" Namen. Doch darf man nie "zurücktaufen", d. h. keinen Namen wählen, dessen Jahrestag im Kalender schon vorüber ist, wohl aber den "Heiligen mitnehmen", d. h. dem Kinde jenen Namen geben, der für den Tauftag im Kalender steht. Häufig wird auch der Name des Gevatters und der Gevatterin erkoren.
Sind einige Tage nach der Taufe vorüber und hat sich die Wöchnerin etwas erholt, so gehen Verwandte und Bekannte zu ihr "ins Weisat", d. h. sie machen ihr einen Besuch und bringen in einem Korbe Geschenke mit oder wie man sagt, sie "weisen ihr" Wein, Schnaps, weißes Brot, Kaffee, Zucker, Eier, Butter, Kalbfleisch, Hennen, Krapfen u.dgl. In Imst sind nur diejenigen dazu verpflichtet, die zur Hochzeit geladen waren, und auch diese nur bei der Geburt des ersten Kindes; man betrachtet dort das "Weisat" als Dank für das Hochzeitsmahl. Weiter reichen die Verpflichtungen der Paten. Man nimmt es auf dem Lande sehr streng mit dieser "geistlichen Verwandtschaft" und erhält die Beziehung zwischen dem Paten und dem Patenkinde zeitlebens aufrecht. Sobald das Kind zwei Jahre alt ist, bekommt es zu wiederkehrenden Festen "Gothelgeschenke", so zu Ostern Fochazbrot oder einen Bretzen und Ostereier, zu Allerheiligen weißes und mürbes Brot in eigener Form, die Buben als Hasen, die Mädchen als Hennen, dann Apfel, Birnen, Backwerk etc. Zu solchen Zeiten sieht man auf allen Gassen und Straßen diese "Gothlkinder" herumgehen mit ihrem Gebäck am Arme.
Der erste Ausgang der Wöchnerin ist stets in die Kirche, wo sie
der Pfarrer "hervor- oder aufsegnet". Keine würde sich
getrauen, dieser frommen Sitte entgegen zu handeln, denn man will wissen,
daß schon manche, die es gewagt hat, zuvor einen anderen Gang zu
machen, spurlos verschwunden sei. Die "Hervor- oder Aufsegnung"
soll nicht über den vierzehnten Tag nach der Niederkunft verschoben
werden; doch vermeidet man im Oberinntal den Mittwoch und Freitag hiezu.
Die Amme trägt bei diesem ersten Ausgang das Kind und zwar geht sie
stets vor der Mutter einher, weil sich diese sonst fürchtet, "verzückt"
(entrückt) zu werden.
Quelle: Ludwig von Hörmann, Tiroler Volksleben,
Stuttgart 1909. S. 396 - 402.
Für SAGEN.at korrekturgelesen von Isabella Richrath, Oktober 2005.
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